Bebauungsplan "Großherzog-Friedrich-Straße, Rosenstraße, Neugäßchen, Bleichstraße-1. Änderung"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2020 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan Nr. 133.19.01 "Großherzog-Friedrich-Straße, Rosenstraße, Neugäßchen, Bleichstraße - 1. Änderung" im Stadtteil St. Johann als Satzung beschlossen.

Übersichtsplan - LHS

Übersichtsplan - LHS

Übersichtsplan - LHS

Ziele der Planung

Geltungsbereich - LHS

Geltungsbereich - LHS

Geltungsbereich - LHS

Städtebauliches Entwicklungsziel für den gesamten Block zwischen Bleichstraße, Großherzog-Friedrich-Straße, Rosenstraße und Neugässchen war schon zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen BBP Nr. 133.19.00 die Erhaltung und Stärkung der urbanen Wohnfunktion mit kleinteiligen Gewerbeeinheiten sowie sozialer Einrichtungen. Dies umfasste die Schließung von Baulücken, die Durchquerungsmöglichkeit des Baublocks für die Öffentlichkeit und den Ausschluss von großflächigem Einzelhandel.

Diese Zielsetzungen gelten uneingeschränkt fort und werden durch die Änderungen besser umgesetzt. Durch Schließung von Baulücken am Blockrand und durch konsequente Nachverdichtung des Blockinnenbereichs soll dort ein neues Wohnquartier mit Gewerbenutzung entstehen.

Die Umsetzung der aktuellen, durch die Vorhabenträgerin weiterentwickelten städtebaulichen Konzeption erfolgt durch die planungsrechtlichen Festsetzungen in der Planzeichnung, im Textteil sowie durch die Satzung der örtlichen Bauvorschriften.

Folgende wesentlichen Festsetzungen werden im Bebauungsplan getroffen:

  • Art der baulichen Nutzung: Urbanes Gebiet nach § 6a BauNVO 

Festgesetzt wird ein Urbanes Gebiet in dem Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwaltungen und für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig sind. Die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben orientiert sich dabei am Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt.

Aus besonderen städtebaulichen Gründen werden bestimmte Arten der allgemein bzw. ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen unter Anwendung der § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 1 i.V.m. Abs. 9 BauNVO ausgeschlossen. Im Einzelnen beinhaltet der Ausschluss Vergnügungsstätten, beispielsweise mit Vorführ- oder Gesellschaftsräumen, in denen sexuelle Tätigkeiten oder Handlungen dargestellt werden, Einzelhandelsbetriebe mit Geschäfts- und Verkaufsflächen für Sexartikel (Sexshops und Videotheken) und sonstige Gewerbebetriebe, in denen sexuelle Tätigkeiten gewerblich ausgeübt oder angeboten werden (Bordelle bzw. bordellähnliche Betriebe einschließlich Wohnungsprostitution) sowie Spielhallen und Wettbüros. Der Ausschluss ist städtebaulich erforderlich, um Fehlentwicklungen im Plangebiet vorzubeugen und die Attraktivität als urbanes mischgenutztes Stadtquartier zu erhalten.

  • Unterbringung notwendiger Stellplätze möglichst in Tiefgaragengeschossen
  • Begrünung des Blockinnenbereichs

Lage des Plangebietes

Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

Die Grenzen des Bebauungsplans verlaufen wie folgt:

  • Im Norden: durch die Straßenverkehrsfläche der Großherzog-Friedrich-Straße sowie der bestehenden Bebauung und den dazugehörigen Grundstücken von Hausnummer 37 und 39 sowie 45 und 47,
  • Im Westen: durch die Straßenverkehrsfläche des Neugäßchen sowie der bestehenden Bebauung und den dazugehörigen Grundstücken von Hausnummer 4 bzw. der Bleichstraße 11-15,
  • Im Süden: durch die Straßenverkehrsfläche des Neugäßchen sowie der bestehenden Bebauung und den dazugehörigen Grundstücken von Hausnummer 14, 15 und 17,
  • Im Osten: durch die bestehende Bebauung und den dazugehörigen Grundstücken entlang der Rosenstraße von Hausnummer 6 bis 26.

Betroffene Flurstücke

Flur 1: 263/3 teilweise

Flur 3: 5/3, 5/4, 5/5, 7/1, 8/1, 10/1, 10/2, 11/3, 12/3, 12/4, 12/5, 13/1, 14/3, 16/1, 28/6, 11/2 teilweise

Flur 5: 81/22 teilweise

Die Abgrenzung des angepassten Geltungsbereichs gegenüber dem ursprünglichen Geltungsbereich sind dem unten stehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Bebauungsplan
Download

application/pdf - ca. 2,09 MB

Begründung
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application/pdf - ca. 1,57 MB

Stadtplanungsamt

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Telefon: +49 681 905-4078
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