Bebauungsplan "Wohnbebauung Füllengarten"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2022 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan 243.12.00 "Wohnbebauung Füllengarten" im Stadtteil Burbach als Satzung beschlossen.

243.12.00_Stadtübersicht - LHS

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Ziele der Planung

BBP_213.12.00_Geltungsbereich - LHS

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Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es die Wiedernutzung des ungenutzten ehemaligen Schreinereigeländes zu ermöglichen. Hier soll ein Altenwohnheim und betreutes Wohnen entstehen. Auf den angrenzenden Flächen im Norden, im Osten und im Süden soll Wohnbebauung geschaffen werden.

Lage des Plangebietes

Änderung und Ergänzung des Plangeltungsbereiches

BBP_213.12.00_Luftaufnahme - LHS

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Das im Stadtteil Burbach liegende Plangebiet erstreckt sich über eine Fläche von ca. 6,1 Hektar.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

  • Im Norden: durch die das Seniorenheim Sonnenwinkel, die Straße Am Forst sowie den Böschungsfuß des Gewerbegebiets Ausbesserungswerk Burbach
  • Im Osten: durch die Straße Im Füllengarten (Straßenmitte), die westliche Grundstücksgrenze zum Grundstück Elbestraße 15, die Elbstraße und die Straße Im Füllengarten
  • Im Süden: durch die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstück Im Füllengarten 50
  • Im Westen: durch die zukünftige Bachaue des Güchenbaches und die westliche   Grundstücksgrenze der Flurstücke Gemarkung Burbach, Flur 31, Flurstücke 237/310.

Im Laufe der Planungen war es erforderlich, an einigen Stellen die Grenzen des Geltungsbereichs anzupassen: Im Westen wurde ein Teil des Flurstücks 315/22 mit aufgenommen.

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Bebauungsplan
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Begründung
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