Bebauungsplan "Viktor-Tesch-Allee"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2021 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplane Nr. 242.06.00 "Viktor-Tesch-Allee“ im Stadtteil Malstatt-Burbach als Satzung beschlossen.

Ziele der Planung

BBP_242.06.00_Geltungsbereich - LHS

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Die Stiftung Langwied unterhält in Saarbrücken-St. Johann das Pflegeheim Willi-Graf-Haus. Das derzeitige Gebäude des Willi-Graf-Hauses wurde 1960 in der Großherzog-Friedrich-Straße erbaut. Die baulichen brandschutztechnischen Gegebenheiten entsprechen dort nicht mehr den heutigen Anforderungen und Vorschriften. Deshalb soll im Rahmen der zeitlich begrenzten brandschutztechnischen Behelfsmaßnahmen in der Viktor-Tesch-Allee in Burbach ein dreigeschossiger Ersatz-Neubau in zwei geplanten Bauabschnitten entstehen.

Da die vorgesehen Bebauung sich nicht nach § 34 BauGB aus der Eigenart der näheren Umgebung ableiten lässt, soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung schaffen.

Lage des Plangebietes

BBP_242.06.00_Luftaufnahme - LHS

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Das Plangebiet liegt im Stadtteil Burbach im Distrikt Ottstraße. Die Fläche hat eine Größe von circa 11.000 Quadratmetern. Das Plangebiet wird begrenzt

  • im Norden: Durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 18, Flurstücksnummern 19/39, 19/35 und 478/28 sowie die südliche Gehwegsgrenze der Viktor-Tesch-Allee

  • im Osten: Durch die östliche Grenze des Flurstücks Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 18, Flurstücksnummer 26/1 sowie den westlichen Gehwegsrand der Weisdorffstraße

  • im Süden: Durch die südliche Grundstücksgrenzen der Flurstücke Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 18, Flurstücksnummern 478/28, 26/1, 21/9 und 19/40

  • im Westen: Durch die westliche Grundstücksgrenze der Flurstücke Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 18, Flurstücksnummern 21/9, 19/38, 19/36, 19/35 und 26/1 sowie den östlichen Gehwegrand der Seebohmstraße

Um eine möglichst zeitnahe Realisierung des Neubaus zu ermöglichen, wird das Plangebiet in zwei Teilbereiche aufgeteilt:

Teil A mit einer Fläche von 0,5 Hektar umfasst die nördliche Hälfte. Nur für diesen Teil des Geltungsbereichs soll jetzt ein Planentwurf offengelegt werden.

Teil B umfasst den südlichen Teilbereich mit einer Fläche von etwa 0,6 Hektar, der später folgen soll.

Planzeichnung
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Begründung
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application/pdf - ca. 1,9 MB

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