Bebauungsplan "Zwischen Sulzbachstraße und Rotenhofstraße"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan Nr. 131.02.15 „Zwischen Sulzbachstraße und Rotenhofstraße“ im Stadtteil St. Johann als Satzung beschlossen.

Ziele der Planung

131.02.15_Geltungsbereich - LHS

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist Bestandteil eines alten Ortsplanes aus dem Jahre 1954.

Dieser sah u.a. eine einheitliche Blockbebauung mit einer 5-geschossigen Gebäudehöhe im vorderen Blockbereich sowie eine 1-geschossige Gebäudehöhe im rückwärtigen Bereich der Nebengebäude dar. Über die Jahrzehnte hinweg hat sich im rückwärtigen Bereich eine heterogene Gebäudehöhe bei den Nebengebäuden entwickelt. Ein alt eingesessenes Sportgeschäft in der Sulzbachstraße plant die Aufstockung seines Nebengebäudes um 1 Geschoss zur geringfügigen Vergrößerung seiner Verkaufsfläche im 1. OG.

Mit dem Bebauungsplan soll eine einheitliche Gebäudehöhe für den gesamten Blockbereich einheitlich geregelt werden. Neben der Anpassung der Regelungen zur Gebäudehöhe ist ein weiteres Ziel die Belebung der Innenstadt durch die allgemeine Zulassung von Wohnnutzung in den Obergeschossen.

Lage des Plangebietes

131.02.15_Luftaufnahme - LHS

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Das circa 0,4 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtteil St. Johann unmittelbar im Zentrum der Innenstadt. Es wird durch die Sulzbachstraße, die Rotenhofstraße und die Bahnhofstraße begrenzt.

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Planzeichnung
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Begründung
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Veröffentlichung
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