Bebauungsplan "St. Johanner Markt 1. Änderung - Erweiterung Fußgängerzone"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2022 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan Nr. 133.18.01 „St. Johanner Markt – 1. Änderung - Erweiterung Fußgängerzone“ im Stadtteil St. Johann als Satzung beschlossen.

Ziele des Bebauungsplanes

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133.18.01_Geltungsbereich - LHS

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Der Stadtrat der Landeshauptstadt hat am 15. Oktober 2013 den Bebauungsplan St. Johanner Markt mit der Nr. 133.18.00 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan erlangte am 23. Oktober 2013 mit Veröffentlichung Rechtskraft.

Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes diente und dient dazu, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme vorhandene Nutzungsstruktur des Bereiches „St. Johanner Markt“ zu bewahren und die Sanierungsziele zu sichern. Ziel des BBPs war und ist dabei insbesondere der Erhalt und die Förderung der vorhandenen Nutzungsmischung innerhalb des Plangebietes, das das Herzstück der Altstadt und der gesamten Innenstadt darstellt.

Die Landeshauptstadt Saarbrücken plant nun, zur Stärkung dieser Nutzungen, die innerstädtische Fußgängerzone um den St. Johanner Markt zu erweitern. Dazu sollen die verkehrsberuhigten Bereiche um den bereits als Fußgängerzone gewidmeten Marktbereich ebenfalls in eine Fußgängerzone umgewandelt und umgebaut werden.

Lage des Plangebietes

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133.18.01_Luftaufnahme - LHS

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Straßenzüge:

  • Faßstraße
  • Obertorstraße
  • Katholisch-Kirch-Straße und
  • Teile der Kaltenbachstraße

Er wird begrenzt

  • Im Norden durch die Grenzen der Straßenverkehrsflächen der Kaltenbachstraße (Kaltenbachplatz) und durch die Gebäudevorderkanten der nördlichen Katholisch-Kirch-Straße / Basilika,
  • Im Westen durch die Gebäudevorderkanten der südlichen Katholisch-Kirch-Straße sowie der Gebäudevorderkanten der westlichen Türkenstraße und der westlichen Faßstraße,
  • Im Süden durch die Straßenquerung Faßstraße Stadtgraben / Schillerplatz,
  • Im Osten durch die Gebäudevorderkanten der östlichen Türkenstraße und der östlichen Faßstraße sowie der Grenzen der Straßenverkehrsflächen der Obertorstraße.

Eigentümer der überplanten Flurstücke ist ausschließlich die Landeshauptstadt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 133.18.01 "St. Johanner Markt, 1. Änderung – Erweiterung Fußgängerzone" umfasst eine Fläche mit cairca 0,86 Hektar.

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BBP_133.18.01_Bebauungsplan
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BBP_133.18.01 Begründung.
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66111 Saarbrücken

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