Bebauungsplan "Fürstenstraße - Fußgängerzone"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2022 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan Nr. 133.02.03 "Fürstenstraße – Fußgängerzone“ im Stadtteil St. Johann als Satzung beschlossen.

 

Ziele des Bebauungsplanes

133.02.03_Geltungsbereich - LHS

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Der Bebauungsplan „Dudweilerstr.-, Bahnhofstr.-, Fürstenstr., Stadtgraben“ mit der Nr. 133.02.00 erlangte am 17. August 1969 mit Veröffentlichung Rechtskraft.

Dieser Bebauungsplan setzt die Straßenverkehrsfläche Fürstenstraße als öffentliche Verkehrsfläche und eine kleinere Vorfläche östlich des heutigen Galeria (Ex-Karstadt)-Kaufhauses als private Verkehrsfläche fest. Sie dient hauptsächlich in Form einer Sackgasse mit Ende an der Bahnhofstraße als Zufahrt zum angrenzenden Parkhaus (Galeria) sowie zu den Läden und Stellplätzen in der Fürstenstraße. Außerdem stellt ein Teilbereich die bereits heutige Vorfläche zum Kaufhaus dar, die nur dem Fuß- und Radverkehr zugänglich ist.

Die Landeshauptstadt Saarbrücken plant nun, die innerstädtische Fußgängerzone um den St. Johanner Markt zu erweitern. Dazu sollen Bereiche um den bereits als Fußgängerzone gewidmeten Marktbereich ebenfalls in eine Fußgängerzone bzw. verkehrsberuhigte Zone umgewandelt und umgebaut werden.

Die Neuplanung begrenzt die öffentliche Verkehrsfläche der Fürstenstraße als verkehrsberuhigten Bereich zukünftig von der Straße „Am Stadtgraben“ bis zur Zufahrt des Parkhauses/Anlieferbereich Galeria. Der weitere Verlauf bis zum angrenzende Bereich an die Bahnhofstraße soll zur Fußgängerzone umgebaut und in die Fußgängerzone Bahnhofstraße integriert werden.

Lage des Plangebietes

133.02.03_Luftaufnahme - LHS

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Straßenflurstück Fürstenstraße sowie die östliche Vorfläche des Galeria-Kaufhauses.

Er wird begrenzt durch die jeweiligen Flurstücksgrenzen des Straßenflurstücks sowie die östliche Gebäudekante.

Eigentümer der überplanten Flurstücke ist die Landeshauptstadt sowie ein privater Eigentümer.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 133.02.03 "Fürstenstraße - Fußgängerzone" umfasst eine Fläche von circa 0,1 Hektar.

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BBP_133.02.03_SJM_Begründung
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Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken

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