Bebauungsplan "Franzenbrunnen, nördlicher Teilbereich" 3. BA

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 5. November 2020 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan 114.13.00 "Franzenbrunnen - Nördlicher Teilbereich" im Stadtteil Alt-Saarbrücken als Satzung beschlossen.

Übersichtsplan - Stadtplanungsamt

Übersichtsplan - Stadtplanungsamt

Übersichtsplan - Stadtplanungsamt

Ziele des Bebauungsplans

114.13.00_Geltungsbereich - LHS

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Ziel der Planung ist es, dem großen Bedarf an Neubauflächen für innerstädtisches Wohnen nachzukommen.

Der Bereich am Franzenbrunnen ist eines der größten Wohnbauflächenpotenziale der Landeshauptstadt in Innenstadtnähe, und soll zu einem attraktiven Wohngebiet mit einer zentralen öffentlichen Grünfläche entwickelt werden. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des dritten Bauabschnittes mit rund 90 Wohneinheiten sowie zur Vergrößerung der Verkaufsfläche des im Plangebiet (Lerchesflurweg) gelegenen Lebensmittelmarktes schaffen.

Lage des Plangebietes

114.13.00_Luftaufnahme - LHS

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Die Fläche wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss unter Einbeziehung der nordwestlichen Teilfläche an der Bellevue/ Lerchesflurweg um rund 5.000 m² vergrößert und umfasst nun rund 3,6 Hektar.

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden: durch die hinteren Parzellengrenzen der Grundstücke Lerchesflurweg Haus Nr. 18 bis 34, ab der Parz. 24/8 entlang der südlichen Straßenbegrenzung Lerchesflurweg.
  • im Osten: durch die östliche Grenzseite der Parzelle 24/8 und 72/5 sowie entlang der vorhandenen Wegeparzelle 61/88.
  • im Süden: entlang der nördlichen Wegebegrenzung des zentralen Grünzuges bis hin zur Metzer Straße.   
  • im Westen: durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Metzer Straße.

 

Veröffentlichung
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Bebauungsplan
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Begründung
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66111 Saarbrücken

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Freitag
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