Bebauungsplan „Berliner Promenade–Bahnhofstraße – 2. Änderung"

Der Oberbürgermeister hat per Eilentscheidung vom 01.04.2020 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan 131.05.06 „Berliner Promenade–Bahnhofstraße – 2. Änderung“ im Stadtteil St. Johann als Satzung beschlossen.

Ziele der Planung

BBP_131.05.06_Geltungsbereich - LHS

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Ziel der Planung ist die Aufwertung eines zentralen Innenstadtbereichs zwischen Bahnhofstraße Kohlwaagstraße, Faktoreistraße und Viktoriastraße. Unter anderem soll nach dem beabsichtigten Abrisses des gewerblich genutzten Gebäudes Bahnhofstraße 109/111 und anschließendem Neubau mit geringfügiger baulicher Erweiterung hier ein Hotel mit Einzelhandelsflächen im EG angesiedelt werden. Um die Festsetzungen im Änderungsbereich auf die städtebaulichen und planerischen Ziele der Landeshauptstadt zu überprüfen und anzupassen, wird die unmittelbar benachbarte Umgebung in das Änderungsverfahren miteinbezogen. Das Vorhaben liegt an einer sehr prägnanten Stelle in Saarbrücken. Aufgrund der Exponiertheit ist eine hoch qualitative Aufwertung erforderlich und verlangt nach architektonisch ansprechenden Lösungen. Dazu soll die 2. Änderung des Bebauungsplans die notwendigen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Lage des Plangebietes

BBP_131.05.06_Luftaufnahme - LHS

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Das Plangebiet wird damit begrenzt

  • im Norden: durch den Kreuzungsbereich Reichstraße – Bahnhofstraße - Faktoreistraße;
  • im Osten: durch die Bahnhofs- bzw. Viktoriastraße;
  • im Westen: durch die Faktoreistraße
  • im Süden: durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 19/1 und 11/7 sowie Teile der nördlichen Grenze des Flurstücks 11/4. Weiterhin durch die westliche Grenze des Flurstücks 11/7

Stadtplanungsamt

Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-4078
Fax: +49 681 905-4155

E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
9 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15.30 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Freitag
9 bis 12 Uhr

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Bebauungsplan
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