
Vorderseite des neuen Bundespersonalausweises ab 2. August 2021 (Quelle: Bundesministerium des Innern) - LHS
Der Personalausweis kann bereits für Personen ab 12 Jahren erstmalig (auf ausdrücklichen Wunsch auch früher) ausgestellt werden.
application/pdf - ca. 17,18 KB
Um sich mit dem neuen Personalausweis im Internet ausweisen zu können, muss die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein. Sie kann erst ab 16 Jahren verwendet werden.
Für den Einsatz am heimischen PC benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das im Handel erhältlich ist. Bei dem Hersteller des Gerätes erhalten Sie auch die zugehörige Treibersoftware. Zusätzlich benötigen Sie die Software AusweisApp. Diese übernimmt die Kommunikation zwischen dem Kartenlesegerät und dem Online- Dienst. Sie erhalten diese kostenfrei zum Download unter www.personalausweisportal.de
Der neue Personalausweis kann auf Wunsch seit dem 1. November 2010 jederzeit beantragt werden.
Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich bei der Beantragung nicht vertreten lassen.
Bei der Abholung des Personalausweises können Sie sich vertreten lassen.
Bei der Erstausstellung eines Personalausweises oder wenn Sie diesen verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Als geeignete Nachweise gelten:
Wurde der Ausweis gestohlen, muss zunächst bei der Polizei eine Diebstahlanzeige erstattet werden. Ging der Ausweis verloren, nimmt das Bürgeramt eine Verlustanzeige auf
Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Personalausweis ausgehändigt bekommen, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit ca. 2 bis 3 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen.
Sie können für die Abholung Ihres Personalausweises auch eine Person bevollmächtigen.
Wenn Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren. Dieser Service ist kostenfrei.
» Link zur Statusabfrage Reisepass
Ihren alten Personalausweis müssen wir, so sieht es das Gesetz vor, nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen jedoch den alten Personalausweis mit nach Hause geben, wenn wir ihn als ungültig gekennzeichnet haben.
Wenn Sie einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt haben, können Sie mit diesem Service den Bearbeitungsstand erfahren. Dieser Service ist kostenfrei.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises richtet sich nach dem Nutzungszwecks; sie darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
10 Euro
Infos zum neuen Personalausweis gibt es in dieser Broschüre zum Download.
Formulare zur Vollmachtserteilung und Zustimmungserklärung finden Sie hier zum Download.
Der Download und der QR-Code enthalten Informationen über die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises.