Heilpraktiker

Informationen und Formulare für Erlaubnisse im Heilpraktikerwesen

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Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

  • als Heilpraktiker/-in
  • als Heilpraktiker/-in eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • als Heilpraktiker/-in eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie

Zuständige Verwaltungsbehörde für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechts in der Landeshauptstadt Saarbrücken haben, ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Abgabetermin für den Antrag:

  • 31. Dezember für die Prüfung im Frühjahr
  • 30. Juni für die Prüfung im Herbst

Der Antrag muss bis zu den oben genannten Terminen vollständig mit allen Anlagen der Erlaubnisbehörde vorliegen.

Voraussetzungen

  • die Vollendung des 25. Lebensjahres

Notwendige Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Antrag (der Antrag kann wahlweise formlos, schriftlich oder mit dem in der Anlage beigefügten Formblatt, bei der Landeshauptstadt Saarbrücken eingereicht werden.)
  • Lichtbild
  • Lebenslauf
  • Polizeiliches Führungszeugnis - Belegart O (das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein, als Verwendungszweck sollte "Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis" angegeben werden)
  • Attest des Hausarztes im Original, über die gesundheitliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, das nicht älter als drei Monate sein darf.
  • Abschlusszeugnis einer allgemein bildenden Schule (Haupt- oder Realschule, Gymnasium); Schulabschlusszeugnisse sind als beglaubigte Fotokopie vorzulegen
  • Geburtsurkunde, nach Eheschließung eine Abschrift aus dem Familienbuch
  • Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Zusätzlich für das Gebiet des Psychotherapie:

  • Diplom-Urkunde, Diplom-Zeugnis (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über Aus- und Fortbildung bzw. Tätigkeiten im Bereich der Psychotherapie
  • Erklärung des Antragstellers/Antragstellerin, dass er/sie sich ausschließlich im Bereich der Psychotherapie heilkundlich betätigen wird.

Zusätzlich für das Gebiet der Physiotherapie:

  • Erlaubnisurkunde als Physiotherapeut/-in (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Erklärung des Antragsstellers / der Antragstellerin, dass er/sie sich ausschließlich im Bereich der Physiotherapie betätigen wird.

Allgemeine Gebühreninformationen

Bei der zu erhebenden Gebühr handelt sich um eine Rahmengebühr gemäß Nummer 433 Allgemeines Gebührenverzeichnis und ist derzeit auf 125,00 Euro festgesetzt.

Die Gebühr wird im Rahmen eines Gebührenvorschusses erhoben. Mit Antragstellung sind 90,00 Euro (2/3 der Gebühr) beim Ordnungsamt (bar oder EC-Kartenzahlung möglich) zu entrichten.

Bei besonders aufwendigen Antragsbearbeitungen ist eine Erhöhung der Gebühr möglich.

Eine Bearbeitung des Antrages erfolgt erst nach Eingang des Gebührenvorschusses.

 

Downloads

Heilpraktiker Antrag
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Psychotherapeut Antrag
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Physiotherapeut Antrag
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