Jahrmarkt/Spezialmarkt beantragen
Definitionen
Ein Jahrmarkt ist eine regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet (§68 Abs.2 GewO).
Ein Spezialmarkt ist eine regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet (§68 Abs.1 GewO).
Hinweise
- Eine „Vielzahl von Anbietern“ bedeutet, dass mindestens 12 gewerbliche Anbieter teilnehmen müssen.
- Der zeitliche Mindestabstand zwischen zwei Märkten beträgt einen Monat.
- Unter „Feilbieten“ ist zu verstehen, dass die Waren an Ort und Stelle zur tatsächlichen Übergabe an den Kunden bereitliegen müssen. Nach Abschluss des Kaufvertrages müssen dem Käufer die Waren ausgehändigt werden.
Fristen
Der Antrag zur Festsetzung eines Jahrmarktes oder Spezialmarktes ist spätestens zum Ersten des Vormonats des geplanten Veranstaltungstermins beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken vollständig einzureichen.
Notwendige Unterlagen
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag zur Festsetzung eines Jahrmarktes/Spezialmarktes
- Ausstellerverzeichnis
- Standplan
- Teilnahmebedingung, Marktordnung
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach §12 Abs.1 Gesetz über Sonn- und Feiertage
Hinweis: Bei erstmaliger Antragsstellung sind zusätzlich ein Führungszeugnis (Belegart O) sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) zur Vorlage bei einer Behörde einzureichen.
Gebühr
Für die Festsetzung eines Jahr- oder Spezialmarktes beträgt die Gebühr 200 Euro. Dies richtet sich nach Nummer 534.1.2 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses für das Saarland.
Formulare
Download
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Kontakt
Ordnungsamt
Großherzog-Friedrich-Straße 11166121 Saarbrücken
Bus & Bahn: Saarbahn, Haltestelle Uhlandstraße
Telefon:
+49 681 9050
Fax:
+49 681 905-3579
E-Mail:
ordnungsamt@saarbruecken.de
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Montag
8.30 bis 12 Uhr
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