Festhallen und Bürgerhäuser mieten

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Bürgerhäuser und Festhallen der Landeshauptstadt Saarbrücken und die Bedingungen für eine Anmietung der Räume in den Gebäuden.

Diese Bürgerhäuser und Festhallen gibt es:

Von den insgesamt vier Stadtbezirken in Saarbrücken verfügen drei über Bürgerhäuser oder Festhallen: Dudweiler, West und Halberg. In Dudweiler befindet sich das Bürgerhaus Dudweiler, in West die Bürgerhäuser Burbach und Rockershausen und in Halberg die Turnhalle Brebach, die Festhallen Schafbrücke und Bischmisheim, und das Gemeindezentrum Güdingen.

Weiter unten auf dieser Seite gelangen Sie zu weiteren Informationen für jede einzelne Halle. Bitte lesen Sie aber zunächst die folgenden Punkte, die in jedem Fall zu beachten sind.

Bürgerhäuser und Festhallen können angemietet werden

Die Bürgerhäuser und Festhallen der Landeshauptstadt können von allen Bürgerinnen und Bürgern angemietet werden, zum Beispiel für private Feierlichkeiten, für Vereinsnutzungen oder für Nutzungen durch Gewerbetreibende.

Allgemeine Hinweise

Bevor es zu einer Anmietung eines Bürgerhauses oder einer Festhalle der Landeshauptstadt kommt, muss die Interessentin oder der Interessent ein paar Punkte beachten:

  1. Die Landeshauptstadt stellt ihre Bürgerhäuser und Festhallen gerne für eine Anmietung zur Verfügung. Wir bitten aber darum, dass die Vorgaben für die Sicherheit in der Hausordnung für die Hallen beachtet werden.

    Dazu zählen Rauch- und Feuerverbot in den Hallen, die Beachtung der Nachtruhe und Müllvermeidung. Bitte geben Sie die Hallen nach Ihrer Veranstaltung so zurück, wie Sie sie bei der Übergabe vorgefunden haben. Sie finden die Hausordnung auf der Seite für die jeweilige Halle.
     
  2. Die Kosten für eine Anmietung ergeben sich aus der entsprechenden Nutzungs- und Entgeltordnung der LHS. Sie finden die Entgeltordnung auf der Seite für die jeweilige Halle. 

    Für private Veranstaltungen ist abhänging von der Größe der Halle eine Kaution in Höhe von 150 oder 300 Euro zu zahlen.
     
  3. Beachten Sie bitte, dass die Hallen zum Teil verpachtet sind. In diesen Hallen übernimmt die Pächterin oder der Pächter die Bewirtung, das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist in diesen Hallen nicht gestattet.

    In diesen Fällen ist Bedingung für das Zustandekommen des Mietvertrages, dass Sie sich vorher mit der Pächterin oder dem Pächter in Verbindung setzen, um die Modalitäten zu klären.
     
  4. Beachten Sie bitte, dass an den folgenden Tagen oder zu dem folgenden Zeitraum keine Anmietung von Bürgerhäusern oder Festhallen möglich ist: Keine Vermietung findet statt an Ostern (Karfreitag bis Ostermontag einschließlich), 1. Mai, Weihnachten (Heiligabend bis zweiter Weihnachtsfeiertag einschließlich), Silvester und Neujahrstag.
     
  5. Die Vermietung von Privatfeiern erfolgt längstens bis 1 Uhr nachts.
     
  6. Pro Wochenende erfolgt in der Regel pro Bürgerhaus oder Festhalle nur eine Vermietung. 
     
  7. Informationen zum Datenschutz finden sie auf der jeweiligen Hallenseite.

Alle wichtigen Informationen und Eckdaten zu den sieben Festhallen und Bürgerhäusern haben wir im Folgenden für Sie zusammegefasst.

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Links zu Bürgeramt und Sporthallen

Nicht zu den Bürgerhäusern und Festhallen zählen das Bürgeramt und die Sporthallen Saarbrückens. Diese sind hier zu finden: