Führerscheine

Informationen zu Erstanträgen, Umschreibungen oder internationalen Führerscheinen.

Selbstbedienungs-Terminals für Passbilder

Neu! Bei den Bürgerämtern City, Dudweiler und Halberg können Sie an unseren Selbstbedienungs-Terminals Passbilder selbst  vor Ort erstellen. Planen Sie hierfür bitte 5 bis 10 Minuten Zeit vor Ihrem eigentlichen Termin ein.

Bei dem internationalen Führerschein benötigen Sie ein ausgedrucktes Passfoto, es nicht über die Selbstbedienungs-Terminals erstellt werden.

Der EU-Führerschein

Führerschein (Foto: framekit) - framekit

Führerschein (Foto: framekit) - framekit

Führerschein (Foto: framekit) - framekit

Seit dem 19. Januar 2013 gibt es den neuen EU-Führerschein. Alle Führerscheine sind dann 15 Jahre gültig und müssen mit einem neuen Lichtbild, wie auch bei Ausweisdokumenten, verlängert werden. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt bestehen. Alle Führerscheine ab 19. Januar sind also bis 2028 gültig.

UMTAUSCHPFLICHT FÜR ALTE FÜHRERSCHEINE

Für alte Führerscheine (grau, rosa oder Karte) besteht eine Umtauschpflicht bis spätestens 2033. Die Bundesregierung hat einen Stufenplan gestaffelt nach Geburtsjahrgängen entwickelt. Daraus geht hervor, wer bis wann seinen Führerschein umtauschen muss. Ältere Personen sind von der Umtauschpflicht befreit. Bis wann man seinen Führerschein umtauschen muss, kann man der nachstehenden Tabelle entnehmen.

Umtauschfristen im Überblick

  • Umtauschfristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998

    Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

    Vor 1953

    19. Januar 2033

    1953 bis 1958

    19. Januar 2022

    1959 bis 1964

    19. Januar 2023

    1965 bis 1970

    19. Januar 2024

    1971 oder später

    19. Januar 2025

  • Umtauschfristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999

     

    Ausstellungsjahr

    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

    1999 bis 2001

    19. Januar 2026

    2002 bis 2004

    19. Januar 2027

    2005 bis 2007

    19. Januar 2028

    2008

    19. Januar 2029

    2009

    19. Januar 2030

    2010

    19. Januar 2031

    2011

    19. Januar 2032

    2012 bis 18. Januar 2013   

    19. Januar 2033

    Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Erstantrag auf Führerschein und Führerschein ab 17 Jahre

  • Übersicht über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen und Gebühren
    Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
    Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 44,70 Euro
    Antragsteller war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis Biometrisches Passfoto
    35x45 mm
     
    persönliche Vorsprache Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe ohne Probezeit
    (AM, L, T)
    43,90 Euro
      Sehtest  
      Name und Anschrift der Fahrschule  

    Ihren Führerschein beantragen Sie in unseren Bürgerämtern. 

    Die Saarbrücker Bürgerämter »

  • Führerschein ab 17

    Seit dem 1. Januar 2011 besteht die Möglichkeit des begleiteten Fahrens. Teilnehmer können dann nach erfolgreicher Vollausbildung für Klasse B und BE bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines Führerscheininhabers, der die Funktion eines Beraters besitzt, selbständig Auto fahren.

    Antragstellung: frühestens mit 16,5 Jahren

    Notwendige Unterlagen: Personalausweis, Sehtest, Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe, Name und Anschrift der Fahrschule, Biometrisches Passfoto, Antrag zur Teilnahme am Führerschein ab 17 unterschrieben vom Antragsteller und dessen Erziehungsberechtigten (Ausweise der Eltern vorlegen) und je Begleitperson eine von dieser unterschriebene Anlage zum Antrag und dessen Ausweis sowie Führerschein. (Ausweise und Führerscheine können selbstverständlich auch in Kopie vorgelegt werden) 

    Voraussetzung Begleitperson: Alter: mind. 30 Jahre, mind. 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3/B und nicht mehr als 1 Punkt. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht beschränkt. Sie sind mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten veränderbar. Auch Nichtinländer können Begleitperson sein. 

    Gebühren: 53,40 Euro für Erstantrag und Prüfbescheinigung 8 Euro je Begleitperson 

    Zusatzinformationen: Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland, enthält kein Foto und gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Begleitperson muss ihren Führerschein ebenfalls mitführen. 

    Ihren Führerschein beantragen Sie in unseren Bürgerämtern. 

    Die Saarbrücker Bürgerämter »

Erweiterung und Umstellung von Führerscheinen

  • Erweiterung des Führerscheins: A-Klassen und B-Klassen
    Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
    Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 43,90 Euro
    persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
    35x45 mm
    44,70 Euro
    bei Führerschein auf Probe
      Führerschein  
      Sehtest  
      Ausbildung in Erster Hilfe (nicht erforderlich, wenn der Nachweis bereits bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde.)  
      Name und Anschrift der Fahrschule  

    Zur Erweiterung Ihres Führerscheins wenden Sie sich an unsere Bürgerämter. 

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  • Erweiterung des Führerscheines auf Klasse C1/C1E/C/CE

    Voraussetzungen

    Notwendige Unterlagen Gebühr
    Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 43,90 Euro
    Antragsteller ist im Besitz der Klasse B Biometrisches Passfoto
    35x45 mm
    44,70 Euro
    bei Führerschein auf Probe
    persönliche Vorsprache Führerschein  
    Berufskraftfahrer-Qualifikation (siehe Fahrerqualifizierungsnachweis) Augenärztliches Gutachten  
      Ärztliche Bescheinigung  
      Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe  
      Name und Anschrift der Fahrschule  

    Zur Erweiterung Ihres Führerscheins wenden Sie sich an unsere Bürgerämter. 

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  • Umtausch eines Führerscheins (grau/rosa/Karte)
    Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
    Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 25,30 Euro
    persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
    35x45 mm
     
      Führerschein  
      Falls der Führerschein (nur grau/rosa) nicht in Saarbrücken ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an +49 681 905-4769 oder -1779  

    Zur Umstellung Ihres Führerscheins wenden Sie sich an unsere Bürgerämter. 

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  • Verlängerung der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE
    Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
    Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 43,90 Euro
    Führerschein Klasse 2 (alt)
    Führerschein C1/C1E/C/CE
    Biometrisches Passfoto
    35x45 mm
     
    persönliche Vorsprache Führerschein  
    Berufskraftfahrer-qualifikation (siehe Fahrerqualifizierungsnachweis) Falls der Führerschein nicht in Saarbrücken ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an +49 681 905-4769 oder -1779  
      Ärztliche Bescheinigung  
     

    Augenärztliches Gutachten

     
     

    Nachweis der Fahrpraxis

     

    Zur Erweiterung Ihres Führerscheins wenden Sie sich an unsere Bürgerämter. 

    Die Saarbrücker Bürgerämter »

Weitere Führerscheine

  • Fahrerqualifizierungsnachweis

    Voraussetzungen

    notwendige Unterlagen

    Gebühren

    • Hauptwohnsitz in Saarbrücken
    • Bei Hauptwohnsitz im EU-Ausland: Sitz des Arbeitgebers in Saarbrücken
    • Gültiger Führerschein, der innerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde
    • persönliche Vorsprache    
       
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Biometrisches Passfoto 35x45
    • Führerschein
    • Nachweis über die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation oder die beschleunigte Berufskraftfahrer-Grundqualifikation
    • oder Berufskraftfahrer-Weiterbildung (5 Module in 5 Jahren)

                                                                                                                         32,50 Euro bis 42,30 Euro

    Für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises wenden Sie sich an unsere Bürgerämter (wenn Sie LKW-Fahrer sind) oder an das Ordnungsamt (wenn Sie Busfahrer bzw. Bus- und LKW-Fahrer sind). 

  • Internationaler Führerschein

    Ausstellung eines Internationalen Führerscheines

    Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
    Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 16,00 Euro
    persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto 
    35x45 mm
     
    Führerschein Kartenführerschein (zwingend erforderlich)

     

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  • Führerschein für Busse (Klassen D1, D1E, D, DE)
    Voraussetzungen Notwendige Unterlagen  Gebühr
    • Hauptwohnsitz in Saarbrücken
    • Führerschein Klasse B
    • persönliche Vorsprache
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Biometrisches Passfoto 35x45 mm
    • Führerschein
    • Ärztliches Gutachten
      (z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners) 
    • Augenärztliches Gutachten
    • Bescheinigung über Leistungstests (bei erstmaliger Erteilung und bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus)

    43,90 Euro

    + 13 Euro für das polizeiliche Führungszeugnis

    Für den Busführerschein wenden Sie sich an das Ordnungsamt. 

  • Umschreibung ausländischer Führerscheine

    Voraussetzungen

    Notwendige Unterlagen

    Gebühren

    • Hauptwohnsitz in Saarbrücken
    • Gültige ausländische Fahrerlaubnis
    • Persönliche Vorsprache
    • Siehe beigefügte Informationsblätter

    Zur Umschreibung wenden Sie sich an das Ordnungsamt. 

  • Führerschein zur Fahrgastbeförderung

    Führerschein (Fahrerlaubnis) zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw-Ausflugsverkehr)

    Voraussetzungen notwendige Unterlagen Gebühren
    • Hauptwohnsitz in Saarbrücken
    • Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Krankenwagen 1 Jahr)
    • persönliche Vorsprache
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Karten-Führerschein
    • Ärztliches Gutachten
      (z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
    • Augenärztliches Gutachten
    • Bescheinigung über Leistungstests (bei Erteilung oder Verlängerung über das 60 Lebensjahr hinaus)
    • Bei KTW: Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
    • 43,90 Euro
    • Bei Verlängerung: 38 Euro
    • Zuzüglich 13 Euro für das polizeiliche Führungszeugnis

    Für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung wenden Sie sich an das Ordnungsamt. 

  • Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht
    Voraussetzungen notwendige Unterlagen Gebühren
    • Hauptwohnsitz in Saarbrücken
    • AntragstellerIn war im Besitz einer Fahrerlaubnis, die rechtskräftig entzogen, versagt oder auf die verzichtet worden ist.
    • persönliche Vorsprache    

      HINWEIS: Bei einem Wohnsitz in einer anderen Regionalverbandsgemeinde müssen Sie den Antrag bei der Wohnsitzgemeinde stellen. 
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Biometrisches Passfoto 35x45 mm
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtest

    Zusätzlich bei C 1, C 1 E, C, CE, D, D 1, DE, D 1 E und
    Fahrgastbeförderung

    • Ärztliches Gutachten
      (z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
    • Augenärztliches Gutachten
    • ggf. Bescheinigung über Leistungstests

    Bei Antragstellung: 103,70 Euro

    bei Gutachtenanordnung zuzüglich 40 Euro

    Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wenden Sie sich an das Ordnungsamt. 

Verlust eines Führerscheins

  • Informationen bei Verlust eines Führerscheins
    Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
    Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 31,30 Euro
    persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
    35x45 mm
     
    Fahrerlaubnis Falls der Führerschein (nur grau/rosa) nicht in Saarbrücken ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an +49 681 905-4769 oder -1779  
      bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung + 30,70 Euro
      bei Diebstahl: Anzeige von der Polizei  
      Auf Wunsch: vorläufiger Fahrausweis + 10,00 Euro

    Bei Verlust Ihres Führerscheins wenden Sie sich an die Saarbrücker Bürgerämter. 

    Die Saarbrücker Bürgerämter »

Fotostudios in Saarbrücken

Alternativ zu unserem Selbstbedienungs-Foto-Automaten im Bürgeramt City können Sie ihre Passbilder auch bei folgenden Saarbrücker Fotostudios anfertigen lassen. 

Ein Smartphones mit einem Map Marker, der auf eine Karte zeigt.

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Ordnungsamt

Für die Umschreibung ausländischer Führerscheine, die Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen (nach Entzug oder Verzicht), für Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (z. B. Taxi, Mietwagen) und die Erteilung/Erweiterung der Führerscheinklassen D (Omnibus) wenden Sie sich an das Ordnungsamt. 

Bürgerämter

Die Leistungen Erstantrag, Erweiterung, Umstellung, Verlust und Internationaler Führerscheinerhalten Sie in den Bürgerämtern.

Bürgerämter

Ordnungsamt

Großherzog-Friedrich-Straße 111
66121 Saarbrücken

Bus & Bahn: Saarbahn, Haltestelle Uhlandstraße

Telefon: +49 681 9050
Fax: +49 681 905-3579

E-Mail: ordnungsamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15:30 Uhr

Dienstag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Hinweis

Bitte unter Tel. +49 681 9050 oder 115 oder per E-Mail Temin vereinbaren.

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