Rund ums Gewerbe

Informationen zur Gewerbeanmeldung und Änderungen bei bestehendem Gewerbe.

Gewerbeanmeldung (Gebühren ab 1.12.2023)

Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah anzuzeigen.

Voraussetzungen notwendige Unterlagen Gebühr

Einzelunternehmung

Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden
Je nach Gegenstand der Einzelunternehmung sind evt. zusätzlich Bestätigung über Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus Gewerbezentralregister etc. vorzulegen
55,00 Euro

Eingetragener Kaufmann (eK)

Wie Einzelunternehmung - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich 55,00 Euro
Gesellschaft des bürgerlichen  Rechts (GbR) Wie Einzelunternehmung- allerdings sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet. Anmeldung in Vollmacht und Kopie des Personalausweises ist möglich. 55,00 Euro pro
Gesellschafter

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Wie GbR - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich.

55,00 Euro pro
Gesellschafter
Kommanditgesellschaft
(KG)  
Personalausweis, Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugesund ggf. notwendige Erlaubnisse 55,00 Euro

Kapitalgesellschaften

Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder, wenn die Eintragung im Handelsregister noch nicht erfolgte, eine Kopie des notariellen Gesellschaftsvertrages sowie ggf. notwendige Erlaubnisse (Maklererlaubnis etc.)

55,00 Euro

Zum Nachweis eines Betriebssitzes in Saarbrücken erbitten wir – sofern Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.

Bei Gewerbeanmeldung von ausländischen Staatsangehörigen ist eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen.

Ein in einem ausländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen hat die entsprechenden Eintragungsunterlagen nebst deutscher Übersetzung (von vereidigtem Übersetzer) vorzulegen.

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Gewerbeabmeldung (Gebühren ab 1.12.2023)

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
 

Berechtigte Personen

 

gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden 

bei GbR sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet und haben sich mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen


35,00 Euro 



GbR/OHG 35 Euro
pro Gesellschafter

 

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Gewerbeummeldung (Gebühren ab 1.12.2023)

Voraussetzungen

notwendige Unterlagen

Gebühr

Änderung der Betriebsanschrift

- gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden.

 

45,00 Euro

Änderung in der gewerblichen Betätigung

- ggf. notwendige Erlaubnisse (Handwerkskammereintrag etc.), bei vorherrschender Eintragung ins Handelsregister entsprechender Handelsregisterauszug, aus dem die Änderung der Tätigkeit hervorgeht

45,00 Euro

Namensänderung

Vorlage eines aktuellen Personalausweises. Bei ins Handelsregistereingetragene Gewerbebetriebe ist ein Nachweis der Namensänderung mittels Handelsregisterauszug notwendig.

 

45,00 Euro

Bei GbR oder OHG ist die entsprechende Ummeldung für jeden Gesellschafter zu tätigen.

Bei Ummeldung in eine neue Anschrift erbitten wir zum Nachweis eines Betriebssitzes in Saarbrücken erbitten wir – sofern der neue Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.

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Allgemeine Hinweise

Die Begleichung der entstehenden Verwaltungsgebühr bei Gewerbemeldung auf dem Postweg  kann mittels Verrechnungsscheck geschehen, andernfalls geht Ihnen eine Rechnung zu.

Bei persönlicher Vorsprache ist es nicht erforderlich ein Gewerbemeldeformular vorab auszufüllen. Die/der Sachbearbeiter/-in wird mit ihnen gemeinsam das notwendige besprechen und ihnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind - eine Gewerbemeldebescheinigung ausstellen.

Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge

Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge sind beim Bürgeramt des Wohnortes des Antragstellers/der Antragstellerin zu beantragen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Saarbrücken haben, sprechen Sie bitte persönlich mit Ihrem Personalausweis oder ihrem Reisepass in einem der Saarbrücker Bürgerämter vor. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.

Sollten auf Grund des Gewerbezweckes Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister benötigt werden, so können diese nur in der Form der „Belegart O“ (für Behördenzwecke) bei der Gewerbemeldestelle berücksichtigt werden. Bei Beantragung eines Führungszeugnisses / Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart O wird das Bürgeramt umgehend die Übersendung der Dokumente durch das Bundesamt für Justiz direkt an die Gewerbemeldestelle veranlassen. Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und polizeiliche Führungszeugnisse werden von der Gewerbemeldestelle bis 3 Monate ab Ausstellungsdatum anerkannt

Die Bearbeitung beim Bundeszentralregister kann bis zu 4 Wochen dauern. Daher wird Ihnen empfohlen, diese rechtzeitig vor dem beabsichtigen Beginn der Tätigkeit zu beantragen.

Die Gebühr für einen Gewerbezentralregisterauszug und ein Führungszeugnis beträgt jeweils 13 Euro.