Bebauungsplan "Bruch-Areal und Umfeld"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2024 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 136.20.00 „Bruch-Areal und Umfeld“ geringfügig anzupassen und den Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie den zugehörigen Gutachten (Verkehrsgutachten, schalltechnisches Gutachten) gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)

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BBP_136.20.00_Stadtübersicht - LHS

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Anpassung des Geltungsbereiches

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde geringfügig angepasst. Das Flurstück Gemarkung St. Johann, Flur 27, Flurstück 8/2 ist nicht mehr Teil des Plangeltungsbereichs.

Im Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken ist das Plangebiet als Wohnbaufläche bzw. der Bereich der ehem. Bruch-Brauerei als gemischte Baufläche dargestellt. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht vollständig erfüllt. Der Flächennutzungsplan wird daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durch den Regionalverband Saarbrücken geändert.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit

vom 21. Oktober 2024 bis einschließlich 22. November 2024.

Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 927, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wird der Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung ausgelegt, ebenso das schalltechnische Gutachten sowie das Verkehrsgutachten. Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden. Zusätzlich werden die nach Einschätzung der Landeshauptstadt Saarbrücken wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht.

Welche Dokumente mit umweltbezogenen Informationen verfügbar sind entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im Downloadbereich.

Ziel der Planung

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Geltungsbereich - LHS

Geltungsbereich - LHS

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In der Landeshauptstadt Saarbrücken, im Stadtteil St. Johann, befindet sich in zentraler Lage am Rotenbühl die ehem. Bruch-Brauerei. Nachdem die Brauerei-Nutzung auf dem Gelände an der Scheidter Straße aufgegeben wurde, soll das Gelände für Wohnnutzung entwickelt werden.

Entlang der Scheidter Straße ist eine viergeschossige Bebauung geplant, sowie ein weiterer Gebäuderiegel im rückwärtigen Grundstücksbereich, wo sich heute das Marstallgebäude befindet. Verbunden werden sollen diese beiden Riegel über ein dreigeschossiges Gebäude im Westen.

Die Erschließung erfolgt über die unmittelbar angrenzende Scheidter Straße, der ruhende Verkehr kann vollständig auf dem Privatgrundstück – in einer Tiefgarage – untergebracht werden.

Die Zulässigkeit von Vorhaben im Planungsgebiet richtet sich derzeit nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Demnach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Mit dem bestehenden Gebäudevolumen der Bruchbrauerei handelt es sich aber bereits heute um eine atypische Situation.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Planvorhabens bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die zukünftige Bebauung des Bruch-Areals hat zudem Auswirkungen auf den Zulässigkeitsmaßstab in der angrenzenden Umgebung und löst eine Vorbildwirkung aus. Um städtebaulich nicht gewünschte Entwicklungen im weiteren Umfeld des Bruch-Areals auszuschließen, wurde der Geltungsbereich daher auf die östlich und westlich angrenzenden Grundstücke entlang der Scheidter Straße ergänzt. Die Bebauung in diesen Bereichen soll im Bestand festgeschrieben werden. Geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten sind auch hier möglich.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 2,3 Hektar.

 

Lage des Plangebietes

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Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

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Das circa 2,3 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtteil St. Johann. Das Plangebiet wird begrenzt:

  • Im Norden durch die südliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Im Heimgarten 19,
  • die südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Gustav-Bruch-Straße 10 bis 26 sowie die südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke Gemarkung St. Johann, Flur 27, Flurstücksnummern 38/4, 38/6, 688/38, 689/41, 690/41, 41/5, 41/6 und 41/7.
  • im Osten durch die westliche Grenze des Ernst-Wagner-Wegs,
  • im Süden durch die Verkehrsfläche der Scheidter Straße (Straßenmitte),
  • im Westen durch die westliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Scheidter Straße 6.

Unterlagen zur Frühzeitigen Beteiligung

Veröffentlichung_Off
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Bebauungsplan
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Bebauungsplan_A4
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Begründung
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Schallt. Gutachten
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Verkehrsgutachten
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Umweltbericht
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TÖB_FB
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VIS_FB
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