Bebauungsplan 139.02.00 "Nördl. Stuhlsatzenhaus"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 4. Oktober 2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 – „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ mit einem gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geringfügig angepassten räumlichen Geltungsbereich mit Begründung und Umweltbericht sowie den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

BBP_139.02.00_Stadtübersicht - LHS

BBP_139.02.00_Stadtübersicht - LHS

BBP_139.02.00_Stadtübersicht - LHS

Zu nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen sind umweltbezogene Informationen verfügbar insbesondere im Begründungsentwurf, im Entwurf des Umweltberichts, in Fachgutachten, Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • Mensch und seine Gesundheit, insbesondere zu Auswirkungen von Verkehrs- und Gewerbelärm, hierzu liegt eine schalltechnische Untersuchung vor; Beschreibung der Auswirkungen des Verlustes von Waldfläche auf die Grundwasserneubildung und Trinkwasserversorgung im Scheidter Tal sowie den Nitratgehalt im Wasser, hierzu liegt ein hydrogeologisches Gutachten vor.
  • Tiere, insbesondere zu Vorkommen und Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten (insb. Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien) im Plangebiet sowie zu vorgesehenen Artenschutzmaßnahmen. Hierzu liegen Berichte zu faunistischen Untersuchungen aus den Jahren 2018 und 2023 vor.
  • Pflanzen und Biotope, insbesondere Bestandserfassung und naturschutzfachliche Bewertung vorhandener Biotopstrukturen. Durchführung einer Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie Aussagen zu den Auswirkungen der Planung einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen (Ökokontomaßnahme „Flächen im Bereich Flughafen Ensheim“), Ermittlung und Beschreibung des Umfangs des notwendigen Waldersatzes.
  • Geologie und Boden, insbesondere Informationen zu dem im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen, Aussagen zum Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung und Überbauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen. Hierzu liegt ein geotechnischer Bericht vor.
  • Wasser, insbesondere Informationen zur Hydrogeologie und Grundwasser sowie dem Umgang mit Starkregenereignissen, Umgang mit der Lage im Vorranggebiet für Grundwasserschutz und im Wasserschutzgebiet Saarbrücken Saarbrücken/ Scheidter Tal. Hierzu liegen der positive Bescheid des Zielabweichungsverfahrens und ein hydrogeologisches Gutachten vor.
  • Klima und Lufthygiene, insbesondere zu den Auswirkungen des Verlustes von Waldflächen auf die Bindung von CO2 und Produktion von Sauerstoff sowie die Produktion von Kaltluft.
  • Landschaft / Erholung, insbesondere zu den Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild, Lage im Landschaftsschutzgebiet St. Johanner Stadtwald.
  •  Kultur- und Sachgüter, es liegen Hinweise auf mögliche Bodendenkmäler aus römischer Siedlungszeit im Planungsgebiet vor.
  •  Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern.

Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, konnten beim Stadtplanungsamt (Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924) im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.

Auslegung der Planabsichten

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) erfolgte in der Zeit vom

23. Oktober 2023 bis einschließlich 27. November 2023.

Die Bebauungsplanunterlagen wurden während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung waren weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wurde der Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung ausgelegt. Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden. Zusätzlich wurden die nach Einschätzung der Landeshauptstadt Saarbrücken wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht.

Ziele der Planung

BBP_139.02.00_Geltungsbereich - LHS

BBP_139.02.00_Geltungsbereich - LHS

BBP_139.02.00_Geltungsbereich - LHS

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedelung von Instituten und Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung angrenzend an den Campus der Universität des Saarlandes. Das Plangebiet stellt eine sinnvolle Erweiterung und Ergänzung der bestehenden Universitätsnutzung auf dem Campus und der Forschungsnutzung entlang des Stuhlsatzenhausweges dar.

Im Bereich zwischen der L252 in Richtung Dudweiler/St. Ingbert und den Bestandsgebäuden entlang der Straße „Stuhlsatzenhaus“ östlich der Universität des Saarlandes plant die Landesregierung die Erschließung eines neuen Sondergebietes für die oben genannten Nutzungen. Das Plangebiet soll über eine neue Straße von Seite der L251 erschlossen werden. Die angestrebten Nutzungen im Forschungsbereich suchen direkten Anschluss an die universitären Infrastrukturen und an die wiederum dort ansässigen Institute, weshalb ausschließlich Nachbarflächen zur Universität für eine mögliche Ansiedelung überprüft wurden. Die oben genannte Fläche ist aufgrund ihrer Lage und Anbindung an bereits bestehende Institute prädestiniert für die geplante Neuansiedelung. Die nördlich an der Straße Stuhlsatzenhaus gelegenen Grundstücke (zum Großteil bereits bebaut) werden mit in den aufzustellenden Bebauungsplan übernommen.

Auf einem Großteil der für die Ansiedlung in Frage kommenden Flächen besteht derzeit kein Baurecht: Es handelt sich weitestgehend um bewaldete Außenbereichsflächen, welche nach §35 BauGB zu beurteilen sind.

Lage des Plangebietes

BBP_139.02.00_LuBi - LHS

BBP_139.02.00_LuBi - LHS

BBP_139.02.00_LuBi - LHS

Der Geltungsbereich, der eine Fläche von circa 16 Hektar umfasst, wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die südliche Begrenzung der L252
  • im Osten weitestgehend durch die östliche Begrenzung der L251 mit Hinzunahme der Fläche für das dahinter geplante Regenrückhaltebecken (Grünfläche G2)
  • im Süden durch den Stuhlsatzenhaus
  • im Westen durch die östliche Grenze des Flurstücks 1/148, Flur 15 und weiter bis zur L252.

Die exakten Geltungsbereichsgrenzen sind der Planzeichnung des Bebauungsplans zu entnehmen.

Gegenüber dem Geltungsbereich aus dem Bebauungsplansaufstellungsbeschluss 2020 wurde der Geltungsbereich wie folgt angepasst:

  • Anpassung der westlichen Grenze des Geltungsbereichs an den Verlauf des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 139.01.00 „Universität“. Die beiden Bebauungspläne grenzen in diesem Bereich aneinander, überschneiden sich jedoch nicht mehr.
  • Anpassung der östlichen Grenze des Geltungsbereichs an den Verlauf der L251 und Verschiebung des geplanten Regenrückhaltebeckens (oval förmige Ausdehnung) in Richtung Süden
  • Anpassung des Geltungsbereiches im Einmündungsbereich der L251 in den Stuhlsatzenhaus aufgrund der aktualisierten Verkehrsplanung.
Planzeichnung
Download

application/pdf - ca. 4,77 MB

Textliche Festsetzungen
Download

application/pdf - ca. 1,09 MB

Begründung
Download

application/pdf - ca. 4,05 MB

Abwägungsynopse
Download

application/pdf - ca. 1,8 MB

Umweltbericht
Download

application/pdf - ca. 6,19 MB

Siegerentwurf
Download

application/pdf - ca. 735,35 KB

Städteb. Konzept
Download

application/pdf - ca. 8,39 MB

Mobilitätskonzept
Download

application/pdf - ca. 7,06 MB

Geot. Voruntersuchung
Download

application/pdf - ca. 65,35 KB

Hydrog. Gutachten
Download

application/pdf - ca. 4,99 MB

Natur- und Artenschutz
Download

application/pdf - ca. 3,73 MB

Schallgutachten
Download

application/pdf - ca. 6,66 MB

Verkehrsgutachten
Download

application/pdf - ca. 3,16 MB

Zielabweichungsverfahren
Download

application/pdf - ca. 3,03 MB