Bebauungsplan 139.02.00 "Nördl. Stuhlsatzenhaus"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. März 2024 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ im Stadtteil St. Johann als Satzung beschlossen.

Infos zum aktuellen Projektstand finden Sie auf der FAQ Seite des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie: https://www.saarland.de/faq-stuhlsatzenhaus

 

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BBP_139.02.00_Stadtübersicht - LHS

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Ziele der Planung

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BBP_139.02.00_Geltungsbereich - LHS

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Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedelung von Instituten und Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung angrenzend an den Campus der Universität des Saarlandes. Das Plangebiet stellt eine sinnvolle Erweiterung und Ergänzung der bestehenden Universitätsnutzung auf dem Campus und der Forschungsnutzung entlang des Stuhlsatzenhausweges dar.

Im Bereich zwischen der L252 in Richtung Dudweiler/St. Ingbert und den Bestandsgebäuden entlang der Straße „Stuhlsatzenhaus“ östlich der Universität des Saarlandes plant die Landesregierung die Erschließung eines neuen Sondergebietes für die oben genannten Nutzungen. Das Plangebiet soll über eine neue Straße von Seite der L251 erschlossen werden. Die angestrebten Nutzungen im Forschungsbereich suchen direkten Anschluss an die universitären Infrastrukturen und an die wiederum dort ansässigen Institute, weshalb ausschließlich Nachbarflächen zur Universität für eine mögliche Ansiedelung überprüft wurden. Die oben genannte Fläche ist aufgrund ihrer Lage und Anbindung an bereits bestehende Institute prädestiniert für die geplante Neuansiedelung. Die nördlich an der Straße Stuhlsatzenhaus gelegenen Grundstücke (zum Großteil bereits bebaut) werden mit in den aufzustellenden Bebauungsplan übernommen.

Auf einem Großteil der für die Ansiedlung in Frage kommenden Flächen besteht derzeit kein Baurecht: Es handelt sich weitestgehend um bewaldete Außenbereichsflächen, welche nach §35 BauGB zu beurteilen sind.

Lage des Plangebietes

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BBP_139.02.00_LuBi - LHS

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Der Geltungsbereich, der eine Fläche von circa 16 Hektar umfasst, wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die südliche Begrenzung der L252
  • im Osten weitestgehend durch die östliche Begrenzung der L251 mit Hinzunahme der Fläche für das dahinter geplante Regenrückhaltebecken (Grünfläche G2)
  • im Süden durch den Stuhlsatzenhaus
  • im Westen durch die östliche Grenze des Flurstücks 1/148, Flur 15 und weiter bis zur L252.

Die exakten Geltungsbereichsgrenzen sind der Planzeichnung des Bebauungsplans zu entnehmen.

Gegenüber dem Geltungsbereich aus dem Bebauungsplansaufstellungsbeschluss 2020 wurde der Geltungsbereich wie folgt angepasst:

  • Anpassung der westlichen Grenze des Geltungsbereichs an den Verlauf des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 139.01.00 „Universität“. Die beiden Bebauungspläne grenzen in diesem Bereich aneinander, überschneiden sich jedoch nicht mehr.
  • Anpassung der östlichen Grenze des Geltungsbereichs an den Verlauf der L251 und Verschiebung des geplanten Regenrückhaltebeckens (oval förmige Ausdehnung) in Richtung Süden
  • Anpassung des Geltungsbereiches im Einmündungsbereich der L251 in den Stuhlsatzenhaus aufgrund der aktualisierten Verkehrsplanung.
Bebauungsplan
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Begründung
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Zus_Erklärung
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