Bebauungsplan "Brebacher Landstraße"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Brebacher Landstraße“ im Stadtteil St. Johann beschlossen.

BBP 135.11.00_Stadtübersicht - LHS

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Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden, da davon auszugehen ist, dass Kontaminationen in Teilbereichen des Geltungsbereiches vorliegen und diese Altlasten einer besonderen Beachtung im Bebauungspanverfahren bedürfen.

Gleichzeitig wurde beschlossen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Ziel der Planung

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Um neben dem Bereich „Osthafen“ auch den Bereich östlich der Bahntrasse städtebaulich zu ordnen und das negative Erscheinungsbild aufzuwerten, sollen die Flächen entlang der Straße städtebaulich umstrukturiert und in Zukunft für verschiedene Nutzungen vorgesehen werden. Hierunter fallen beispielsweise Büronutzungen, Hotel- und Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, untergeordnete Wohnnutzungen, nicht großflächiger und nicht zentrenrelevanter Einzelhandel, produzierendes Gewerbe und Handwerksbetriebe. 

Außerdem sollen, um die städtebauliche Qualität der städtebaulichen Randlage nachhaltig zu stärken, verschiedene Nutzungen ausgeschlossen werden. Hierunter fallen bspw. Spielhallen, Wettbüros, Bordelle und Vergnügungsstätten, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Lagerplätze und Lagerhallen entlang der Haupterschließungsstraße und Gartenbaubetriebe.

Lage des Plangebietes

BBP 135.11.00_LB - LHS

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Das Plangebiet umfasst ein Areal von circa 7 Hektar und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden von der Mainzerstraße
  • Im Westen weitestgehend von der Bahn- und Saarbahntrasse in Richtung Saargemünd
  • Im Süden durch die Bezirksgrenze zwischen St. Johann und Brebach
  •  Im Osten durch die Bezirksgrenze zwischen St. Johann und Brebach sowie in Teilbereichen durch die hinteren Grundstücksgrenzen der Gebäude entlang der Brebacher Landstraße

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten

Der Bebauungsplanvorentwurf wurde außerdem vom 10. Oktober 2022 bis einschließlich 4. November 2022 während der angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße, 9. Etage vor Zimmer 924 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen konnten zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Tel. +49 681 905 4004, stadtplanungsamt@saarbruecken.de.

Stellungnahmen konnten auch am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll gegeben werden.

Unterlagen zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

BBP_135.11.00_Grobkonzept
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BBP_135.11.00_ISEK
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BBP_135.11.00_Straßenplanung
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