Bebauungsplan "Ecke Dudweilerstraße/Mühlenstraße"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2024 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf 131.03.04 "Ecke Dudweiler- und Mühlenstraße" im Stadtteil St. Johann mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Verfahren nach § 13a BauGB

Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.

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Stadtübersicht - LHS

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Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)

Beteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit

vom 18. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024.

Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ziel der Planung

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Geltungsbereich - LHS

Geltungsbereich - LHS

Geltungsbereich - LHS

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von neuem Wohnraum und hier vorrangig die Errichtung von Studentenwohnungen, durch den Umbau, die Sanierung und die Aufstockung von Gebäuden zwischen der Dudweilerstraße und der Mühlenstraße im Bezirk Saarbrücken-Mitte.

Der in die Jahre gekommene Gebäudekomplex steht teilweise unter Denkmalschutz und ist sanierungsbedürftig. Der Bereich stellt folglich derzeit einen städtebaulichen Missstand dar, bietet aufgrund seiner zentralen und gut angebundenen Lage aber zahlreiche Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung und Aufwertung in Richtung eines neuen und modernen innerstädtischen Gebäudekomplexes. Hierbei soll das denkmalgeschützte Gebäude der Dudweilerstraße Nr. 58 saniert und mit einem Ersatzneubau im Bereich der Dudweilerstraße 60 und 66 ergänzt werden.

Lage des Plangebietes

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Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

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Das circa 0,12 Hektar große Planungsgebiet befindet sich in der Innenstadt der Landeshauptstadt Saarbrücken, im Bezirk Saarbrücken-Mitte (Stadtteil St. Johann) und hier an der Ecke zwischen der Mühlenstraße und der Dudweilerstraße.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Parzellen 2/2 und 699/1 in Flur 34 der Gemarkung St. Johann. In diesem Bereich befinden sich die Gebäude der Dudweilerstraße 58, 60 und 66.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt abgegrenzt:

• Im Norden: durch die angrenzenden Gebäude der Dudweilerstraße Nr. 68 und der Mühlenstraße Nr. 11

• Im Osten: durch die Dudweilerstraße

• Im Süden: durch eine versigelte Fläche mit einer Werbesäule

• Im Westen: durch die Mühlenstraße

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Bebauungsplan
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Begründung
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Schallt. Gutachten
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Artenschutz
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