Bebauungsplan „Hochstraße 50“
Verfahren nach § 13a BauGB
Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.
Offenlage
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung sowie Gutachten lagen in der Zeit vom 2. Mai 2019 bis einschließlich 3. Juni 2019 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 925 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ziele der Planung
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die brachliegende ehemalige Bahnfläche einer neuen, gewerblichen Nutzung zuzuführen und die rechtliche Grundlage hierfür zu schaffen. Ein privater Investor beabsichtigt hier ein Boardinghouse zu bauen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Burbach, im Distrikt Hochstraße. Die Fläche des Plangebiets umfasst ein einziges Grundstück mit einer Größe von etwa 1.150 Quadratmetern.
Es wird begrenzt:
- im Süden: durch die Verkehrsfläche (Begrenzung Gehweg) der Hochstraße
- im Westen: durch die Grundstücksgrenze zum Grundstück Hochstraße 60 (Tankstelle)
- im Norden und Osten: durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn.
Beschlussfolge:
Aufstellungsbeschluss: 18. März 2014
Frühzeitige Bürgerbeteiligung: Erörterungstermin 6. Februar 2019
Offenlagebeschluss: 16. April 2019
Stadtplanungsamt
Bahnhofstraße 3166111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-4078
Fax:
+49 681 905-4155
E-Mail:
stadtplanungsamt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
9 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Freitag
9 bis 12 Uhr