Bebauungsplan "Bildungscampus Füllengarten"
Des Weiteren hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 243.07.02 „Bildungscampus Füllengarten“ im Stadtteil Burbach mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Offenlage:
Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung und die zugehörigen Gutachten liegen in der Zeit vom 20. Juni 2022 bis einschließlich 22. Juli 2022 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saar-brücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ziele des Bebauungsplanes
Im Zuge der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben zur öffentlichen Daseinsvorsorge beabsichtigt die LHS Saarbrücken im Bereich Füllengarten den Bau von Bildungseinrichtungen und zugehöriger Funktionsgebäude. Durch die Ergänzung des unmittelbaren Umfeldes mit Bestand an Kindertagesstätten und Grundschule durch den Bau einer KiTa, einer Grundschule, einer weiterführenden Schule (Vorhabenträger Regionalverband) mit Mensa und Mehrzweck(sport)halle soll ein kompakter Bildungscampus entstehen, der den Vorteil kurzer Wege nutzt und die Sicherung der Schulplanung stärkt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der beabsichtigten Nutzungen geschaffen werden.
Lage des Plangebietes
Das im Stadtteil Burbach liegende Plangebiet erstreckt sich über eine Fläche von ca. 3,9 Hektar zwischen den Straßenzügen „Im Füllengarten“ und „Georg-Heckel-Straße“.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- Im Norden: durch die Grundschule Füllengarten und die „Städtische Kindertagesstätte Füllengarten"
- Im Osten: durch die östliche Straßengrenze der Georg-Heckel-Straße
- Im Süden: durch die Bahnlinie „Saarstrecke“ (Saarbrücken-Trier)
- Im Westen: durch die rückwärtigen Grenzen der Wohnbebauung „Am Füllengarten 91 – 95“: Nördlich der Hausnummer „Am Füllengarten 91“ und südlich der Hausnummer „Am Füllengarten 95“ reicht der Geltungsbereich bis unmittelbar an die Straße „Am Füllengarten“
Im Laufe der Planungen war es erforderlich, an einer Stelle die Grenze des Geltungsbereichs anzupassen:
Die östlich der Georg- Heckel- Straße festgesetzte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (M1) fällt weg. Im bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 243.07.00 SITZ- Erweiterung, Alsbachschacht/ Füllengarten ist für diese Fläche bereits die gewünschte Entwicklung festgesetzt.