§ 34er Satzung "Warndtstraße Ortsausgang Klarenthal"

Satzung "Warndtstraße Ortsausgang Klarenthal" über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche

(§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 4. Oktober 2023 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und die Satzung "Warndtstraße Ortsausgang Klarenthal" über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche beschlossen.

Ziele der Planung

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34er_Geltungsbereich - LHS

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Ziel der Satzung ist es, die Wohnbebauung an der Warndtstraße abzurunden und die Möglichkeit für die Realisierung von zwei Wohnhäusern zu schaffen. Die Grundstücke waren in der Vergangenheit bereits einmal bebaut. Die Nutzung wurde vor einiger Zeit aufgegeben und beseitigt.  Durch die lange Zeit, die seit dem Abbruch des letzten Gebäudes an dieser Stelle vergangen ist, in Kombination mit einem vollständigen Bewuchs der Fläche, ist kein Eindruck eines Innenbereichs mehr vorhanden. Somit sind die Grundstücke dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche weiterhin als Wohnbaufläche dargestellt.

Da die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 5 Satz 1 für die Aufstellung einer Einbeziehungs- oder Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB gegeben sind, wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst.

Im Rahmen der Erstellung der Einbeziehungs- oder Ergänzungssatzung werden auch die Eingriffe in den inzwischen entstandenen Naturraum bewertet und ausgeglichen.

Lage des Plangebietes

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34er_Luftaufnahme - LHS

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Das circa 2.794 m² große Plangebiet liegt im Stadtteil Klarenthal. Das Plangebiet wird begrenzt:

  • Im Norden durch die nördliche Grenze der Grundstücke Gemarkung Klarenthal, Flur 3, Flurstück 100/30, 100/29 und 100/5,
  • Im Osten durch die östliche Grenze des Grundstücks Gemarkung Klarenthal, Flur 3, Flurstück 100/5 sowie die Verlängerung der Grenze zur Warndtstraße,
  • Im Süden durch den nördlichen Fahrbahnrand der Warndtstraße,
  • Im Westen durch die westliche Grenze des Grundstücks Gemarkung Klarenthal, Flur 3, Flurstück 100/30 sowie die Verlängerung der Grenze zur Warndtstraße.

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Planzeichnung
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Begründung
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