Bebauungsplan 311.08.00 "Solarpark Hirschbach"
Offenlage
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit
vom 8. Januar 2024 bis einschließlich 9. Februar 2024.
Die Bebauungsplanunterlagen konnten während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, eingesehen werden.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung waren weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.
Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wurde der Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung ausgelegt. Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden. Zusätzlich wurden die nach Einschätzung der Landeshauptstadt Saarbrücken wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht.
Ziele der Planung
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt auf einem Teilbereich der ehemaligen Bergehalde Hirschbach zukünftig einen Solarpark zu errichten. Es handelt sich um eine vorgesehene Nachnutzung einer bergbaulichen Brachfläche, die unmittelbar aus dem bergbaurechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahren resultiert. Geplant ist eine rund 8 Hektar große Freiflächenphotovoltaikanlage mit ei-ner Gesamtleistung von circa. 11 MWp. Die durch den Solarpark jährlich prognostizierte Stromproduktion entspricht dem jährlichen Strombedarf von über 3.400 Haushalten. Aus Gründen der Sicherheit und Haftung wird der Solarpark eingezäunt werden. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten naturschutz- und artenschutzfachlichen Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen wird sichergestellt, dass sich die Fläche unter und zwischen den geplanten Modultischen zu wertvollen Biotopflächen für Reptilien und Amphibien entwickeln kann.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich, der eine Fläche von circa 8 Hektar umfasst, wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten: entlang der bestehenden Waldgrenze und nördlichen Flurstückgrenze 2/106, Flur 18, Gemarkung Dudweiler
- im Osten: entlang der Waldgrenze und des Flurstücks 67/17, Flur 11, Gemarkung Dudweiler
- im Südwesten: parallel zur Rehgrabenstraße entlang der Flurstücksgrenze 160/42, Flur 18, Gemarkung Dudweiler
- im Westen: parallel zur bestehenden Waldgrenze
Die exakten Geltungsbereichgrenzen sind der Planzeichnung des Bebauungsplans zu entnehmen.
Unterlagen zur Offenlage
Zu nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen sind umweltbezogene Informationen verfügbar insbesondere im Begründungsentwurf, im Entwurf des Umweltberichts, in Fachgutachten, Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
- Mensch und seine Gesundheit, insbesondere zu möglichen Auswirkungen in Form von Blendwirkungen durch den Solarpark, hierzu liegt ein Blendgutachten vor.
- Tiere, insbesondere zu Vorkommen und Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten (insb. Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien) im Plangebiet sowie zu vorgesehenen Artenschutzmaßnahmen.
- Pflanzen und Biotope, insbesondere Bestandserfassung und naturschutzfachliche Bewertung vorhandener Biotopstrukturen. Beschreibung der Auswirkungen der Planung einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
- Geologie und Boden, insbesondere Informationen zu dem im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen, Aussagen zum Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung und Überbauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
- Wasser, insbesondere Informationen zur Hydrogeologie und Grundwasser
- Klima und Lufthygiene, insbesondere zu den kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens.
- Landschaft / Erholung, insbesondere zu den Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild; Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen zur besseren Einbindung des Solarparks in das Landschaftsbild.
- Kultur- und Sachgüter, Beschreibung der Betroffenheit von Kultur- und Bodendenkmälern
Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, konnten beim Stadtplanungsamt (Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924) im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.