Bebauungsplan 113.02.48 „Zwischen Gärtnerstraße und Keplerstraße"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. September 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113.02.48 „Zwischen Gärtnerstraße und Keplerstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB, beschlossen.

Gleichzeitig wurde beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Stadtübersicht - LHS

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Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes wird abgesehen.

Die wesentlichen Gründe hierfür sind nach Abschluss der Vorprüfung des Einzelfalls: Das Plangebiet ist im Bestand schon intensiv genutzt und zu großen Teilen versiegelt. Durch die vorhandene Vorbelastung des Standorts haben sich keine naturnahen Strukturen entwickelt. Schutzgebiete sind nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan wird die heute schon zulässige bauliche Nutzung geändert. Insgesamt sind keine erheblichen Umweltauswirkungen und keine Beeinträchtigungen von Schutzgütern gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB zu erwarten. Der Bebauungsplan begründet außerdem nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten

Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird sie über die allgemeinen Ziele der Planung unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Das Ergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Der Bebauungsplanvorentwurf wird vom 6. März 2023 bis 24. März 2023 während der angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße, 9. Etage zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Äußerungen, Stellungnahmen und Rückfragen können schriftlich, per Mail vorgetragen oder telefonisch übermittelt werden.

Ziele der Planung

Geltungsbereich - LHS

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Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der derzeit noch rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 113.02.22 vom 1.Dezember 1965 in Teilbereichen überplant werden. Dessen Festsetzungen entsprechen in weiten Teilen nicht mehr den heutigen verkehrlichen und städtebaulichen Zielvorstellungen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, sowohl bauliche Ergänzungen und Neubauten in Teilen des Plangebietes zu ermöglichen, als auch die planungsrechtlichen Grundlagen für eine schrittweise Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch eine verbesserte Flächenaufteilung und Durchwegbarkeit im zentralen Bereich des heutigen Parkplatzes zu schaffen

Lage des Plangebietes

Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

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Das circa 5,3 Hektar große Plangebiet liegt in der Tallage von Alt-Saarbrücken.

Der Geltungsbereich wird begrenzt

  • im Norden:         von der Heuduck- und der Stengelstraße
  • im Osten:            vom Ludwigsgymnasium, der östlichen Grundstücksgrenze des Schulgrundstücks (Sportplatz) und der Keplerstraße
  • im Süden:            von der Vorstadt- und der Deutschherrnstraße
  • im Westen:         von der Gärtnerstraße, dem Sauerwiesweg und dem Weg Am Tummelplatz

Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Kurzbegründung
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