Bebauungsplan "Seniorenheim Trifelsstraße"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2025 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 126.02.04 „Seniorenheim Trifelsstraße“ im Stadtteil Malstatt mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)

1

BBP_126.02.04_Kernstadt - LHS

BBP_126.02.04_Kernstadt - LHS

BBP_126.02.04_Kernstadt - LHS

Verfahren nach § 13a BauGB

Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.

Beteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet/Offenlage) erfolgte in der Zeit vom 8. September 2025 bis einschließlich 10.Oktober 2025.

Zu nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen waren umweltbezogene Informationen verfügbar insbesondere im Begründungsentwurf, in Fachgutachten, Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • Mensch und seine Gesundheit, insbesondere zu Auswirkungen von Lärm.
  • Tiere, insbesondere zu Vorkommen und Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten im Plangebiet sowie zu vorgesehenen Artenschutzmaßnahmen (insbesondere Vögel, Fledermäuse, Reptilien), hierzu liegt ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung – saP) vor.
  • Pflanzen und Biotope, insbesondere Bestandserfassung und naturschutzfachliche Bewertung der vorhandenen Biotopstrukturen, Informationen zu Vorbelastungen aufgrund der überwiegend anthropogen überprägten Flächen sowie zu erhaltenswerten Einzelbäumen und randlichen Gehölzstrukturen.

Aussagen zu den Auswirkungen der Planung einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.

  • Geologie und Boden, insbesondere Informationen zu den im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen, Aussagen zu Bodenverunreinigungen und Altlastensituation, Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung und Überbauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen. 
  • Wasser, insbesondere Informationen zu Hydrogeologie und Grundwasser.
  • Klima und Lufthygiene, insbesondere zu den klimaökologischen Auswirkungen der Planung.
  • Landschaft/Erholung, insbesondere zu Auswirkungen der Planung auf das Orts- und Landschaftsbild.
  • Aussagen zu Wechselbeziehungen und -wirkungen zwischen den Schutzgütern.

Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, konnten beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.

Ziel der Planung

1

BBP_126.02.04_GB - LHS

BBP_126.02.04_GB - LHS

BBP_126.02.04_GB - LHS

Im Juli 2021 wurde die Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmindestbauverordnung erlassen. Sie hat zum Ziel die Qualitätsstandards für bestehende und neu zu errichtende Einrichtungen mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren entsprechend der Verordnung anzuheben.

Die AWO Saarland betreibt seit langer Zeit ein Seniorenheim in der Trifelsstraße in Saarbrücken, Oberes Malstatt. Dieser Standort (Johanna-Kirchner-Haus) ist der zweitälteste, der von historischer Bedeutung für den Verband ist und nicht aufgegeben werden soll. Durch die neuen Anforderungen ist ein erheblicher Umbau- und Erweiterungsbedarf bei den am Standort vorhandenen Gebäuden entstanden.

Die Flurstücke auf denen die beiden Haupthäuser des Seniorenheims Johanna-Kirchner-Haus sowie ein Dialysezentrum und eine Kita errichtet wurden befinden sich im Geltungsbereich des seit 1966 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 126.02.00 „Jenneweg – Im Knappenroth“. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes fanden hier größtenteils keine Anwendung.

Um eine planungsrechtlich geordnete Situation herzustellen, die sowohl den Bestand als auch die notwendige Erweiterung darstellt, hat die AWO Saarland die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens bei der Landeshauptstadt Saarbrücken beantragt.

Lage des Plangebietes

1

BBP_126.02.04_LuBi - LHS

BBP_126.02.04_LuBi - LHS

BBP_126.02.04_LuBi - LHS

Das Plangebiet hat eine Größe von circa 1,37 Hektar und liegt im Stadtteil Malstatt, Trifelsstraße Ecke Eifelstraße. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Stadtplanungsamt

Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-4078
Fax: +49 681 905-4155

E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
9 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15.30 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Freitag
9 bis 12 Uhr

Ein Smartphones mit einem Map Marker, der auf eine Karte zeigt.

Mit dem Öffnen der Karte akzeptieren Sie die Google-Nutzungsbedingungen und das Setzen von Google-Cookies.

Mehr Infos: Datenschutzerklärung