Geburt
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Emilia und Noah 2021 beliebteste Vornamen in Saarbrücken
3053 Kinder sind 2021 in Saarbrücken zur Welt gekommen. Bei den Mädchen entschieden sich Eltern im vergangenen Jahr am häufigsten für den Vornamen Emilia. Er wurde insgesamt 24 Mal vergeben. Der meistgewählte Vorname bei den Jungen war Noah. Ihn haben Eltern 26 Mal ausgesucht.
Beliebte Mädchennamen in Saarbrücken waren außerdem Emma (22), Mila (21), Lina und Mia (jeweils 19) sowie Ella (18). Häufig gewählte Jungennamen waren Leon (25), Adam und Emil (jeweils 23), Leo (21) sowie Elias und Felix (jeweils 18). 1921 Kinder haben einen Vornamen. 1042 Kinder tragen einen Zweitnamen. 66 Kinder haben drei Vornamen bekommen und 24 Kinder tragen mehr als drei Vornamen.
Der beliebteste Zweitname bei Mädchen war Sophie (32 Mal). Bei den Jungen wurde Alexander am häufigsten als Zweitname vergeben (17 Mal). Außerdem gibt es Kinder mit Dritt-, Viert-, Fünft-, Sechst- und Siebtnamen.
Zum Vergleich: Beliebteste Vornamen in Saarbrücken im Jahr 2020
Eltern von Mädchen haben sich im Jahr 2020 am häufigsten für Mila (26 Mal), Emilia (25), Lina (22) sowie Emma, Ida und Lea (jeweils 19) entschieden. Bei den Jungen haben Paul (27 Mal), Elias (26) und Maximilian (24) sowie Finn (23) und Felix (22) die Liste der beliebtesten Vornamen angeführt. 2020 gab es 3045 Geburten in Saarbrücken. Damit sind 2021 acht Kinder mehr zur Welt gekommen.
Beliebte Vornamen in Saarbrücken
Wo melde ich die Geburt an?
Allgemein gilt, dass für die Anmeldung eines Kindes das Standesamt des Geburtsortes des Kindes zuständig ist. Das Standesamt Saarbrücken ist zuständig für die Stadtteile Alt-Saarbrücken, Malstatt, St. Johann, Eschberg, St. Arnual, Bischmisheim, Brebach-Fechingen, Bübingen, Ensheim, Eschringen, Güdingen, Schafbrücke, Altenkessel, Burbach, Gersweiler, Klarenthal, Von-der-Heydt, Dudweiler, Herrensohr, Jägersfreude und Scheidt.
Wie wird die Geburt angezeigt?
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden.
Zur mündlichen Anzeige verpflichtet ist der Reihenfolge nach
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Bei Geburten in Krankenhäusern sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zu schriftlichen Anzeige verpflichtet.
Welche Unterlagen Sie zur Anzeige und Beurkundung der Geburt vorlegen müssen, erfahren Sie aus dem Dokument "Merkblatt Geburtenanmeldung".
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Vornamenserklärung
Zur Anmeldung Ihres Kindes benötigen Sie unter anderem die Erklärung über den/die Vornamen für Ihr Kind. Sowohl die Geburtskliniken als auch das Geburtshaus in Saarbrücken händigen Ihnen dieses Formular zum Ausfüllen aus.
Falls Sie zu Hause entbunden haben oder ambulant bzw. Sie kein Formular zur Vornamenserklärung erhalten haben, können Sie es sich auf dieser Seite herunterladen. Dieses Formular enthält auch Angaben zur Bestimmung des Familiennamens des Kindes.
Aus dem Vornamen sollte das Geschlecht des Kindes erkennbar sein. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden. Für Jungen sind nur männliche bzw. geschlechtsneutrale, für Mädchen nur weibliche bzw. geschlechtsneutrale Vornamen zulässig. Vornamen, die mit Bindestrich geschrieben sind, wie z. B. Marie-Luise, gelten als ein Vorname.
Welchen Familiennamen erhält Ihr Kind, wenn beide Eltern deutsche Staatsangehörige sind?
Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen. Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung den Familiennamen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Die Namensbestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder.
Eine Statistik der beliebtesten Vornamen der vergangenen Jahre finden Sie im unteren Seitenbereich.
Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so kann der Vater dennoch sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Voraussetzung hierfür ist die Vaterschaftsanerkennung sowie die Zustimmung der Mutter beim Standesamt bzw. Jugendamt. Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch vor der Geburt erfolgen.
Wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind, hat das alleinige Sorgerecht die Mutter des Kindes. Sie können aber durch eine Sorgeerklärung bestimmen, dass das Sorgerecht für Ihr Kind gemeinsam ausgeübt wird. Diese Erklärung kann nur beim Jugendamt auch bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Bitte vereinbaren Sie in beiden Fällen einen Beratungstermin mit dem Team vom Standesamt unter der Telefonnummer +49 681 905 0 oder 115 ohne Vorwahl.
Mehr Informationen zur Vaterschaftsanerkennung
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Wo kann man vorgeburtlich die Vaterschaft anerkennen?
- Beim Standesamt
- Beim Jugendamt
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so ist nur die Mutter allein sorgeberechtigt. Ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind kann nur beim Jugendamt erklärt werden, auch vorgeburtlich.
ist dies gewünscht, so ist ein Termin beim Jugendamt empfehlenswerter als beim Standesamt.
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Welches Standesamt ist für mich zuständig?
- Beim Wohnsitz
- Wo die Geburt geplant ist
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Warum sollte die Vaterschaftsanerkennung vorgeburtlich erfolgen und nicht erst, wenn das Kind da ist?
- Da die Unterlagen auf dem Standesamt zur Kindesgeburt bereits vorliegen, muss nur noch eine Geburtsanzeige seitens der Entbindungsklinik erstellt werden und die Geburt des Kindes kann so zügig beurkundet werden.
Den Eltern bleiben somit lästigen und unliebsame Behördengänge erspart.
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Welche Urkunden und Unterlagen sind auf dem Standesamt erforderlich?
- Welche Urkunden im Einzelnen erforderlich sind und ob evtl. ausländisches Recht zu beachten ist, ist abhängig ab vom Personenstand/Staatsangehörigkeit der Eltern. Bei ledigen Paaren genügt i.d.R. die (Original-)Geburtsurkunde und der Personalausweis.
- Wünschenswert wäre, sich in jedem Fall rechtzeitig vor der Entbindung (etwa 3 bis 4 Monate) beim zuständigen Standesamt zu informieren; hierbei können im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung bereits alle Fragen rund um die Geburt des Kindes geklärt werden.
Nachbeurkundung von Geburten im Ausland
Grundsätzlich können Sie eine Geburt, die sich im Ausland ereignet hat, mit der dort ausgestellten ausländischen Urkunde (ggf. mit Übersetzung) im Inland nachweisen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Geburt hier nachbeurkunden zu lassen, sofern einer der Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Bezüglich der Auswirkungen auf die Namensführung und für weitere Rückfragen steht Ihnen Ihr Team vom Standesamt unter der Telefonnummer +49 681 905 0 oder 115 ohne Vorwahl gerne zur Verfügung.
Weitere Hinweise
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Mutterschaftshilfe
Die Mutterschaftshilfe zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse.
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Kindergeld
Das Kindergeld muss schriftlich beantragt werden. Benutzen Sie bitte den Vordruck „Antrag auf Kindergeld“, der bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit –Familienkasse- erhältlich ist.
Anschrift für Saarbrücken:
Agentur für Arbeit (Familienkasse)
Hafenstr. 18
66111 Saarbrücken
Telefon +49 (0)800 4 5555 30
E-Mail: Familienkasse-Rheinland-Pfalz-Saarland.F15@arbeitsagentur.de
Webseite: www.arbeitsagentur.de -
Elterngeld
Das Elterngeld beantragen Sie beim
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Elterngeldstelle
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Telefon +49 681 501-00
E-Mail: elterngeld@arbeit.saarland.de
Webseite: www.elterngeld.saarland.deDer Antrag ist online über die Bürgerdienste Saar möglich.
Standesamt Saarbrücken
Rathausplatz 166111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-0 (Servicecenter)
Fax:
+49 681 905-1894
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Nehmen Sie bequem über unser Online-Formular Kontakt zu Ihrem Anliegen/Terminanfrage mit uns auf. Alternativ versuchen unsere Kollegen aus dem Servicecenter Sie bestmöglich zu beraten oder richten einen Rückrufwunsch ein.
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