Familienname des Kindes

Familie - shutterstock

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Wozu?

Sind die Eltern verheiratet, erhält das Kind nach deutschem Namensrecht grundsätzlich immer den Ehenamen der verheiraten Eltern als Familienname.

Bei nichtverheiraten Eltern oder keinem gemeinsamen Ehenamen kann der Familienname eines Elternteiles zum Familienname des Kindes durch eine Namensbestimmung oder Namenserteilung übertragen werden.

Welches der beiden Verfahren zutrifft, hängt von einigen Faktoren ab. Die Erklärung über den Familiennamen kann bereits vorgeburtlich erfolgen. Diese ist unwiderruflich und setzt eine Vaterschaft voraus.

Namensbindung auf Folgekinder

Besitzen die Kindeseltern gemeinsames Sorgerecht, so hat die Festlegung des Familiennamens des ersten Kindes Bindungswirkung auf alle weiteren gemeinsamen Kinder.

Namensbestimmung

Hier bestimmen Sie beide als sorgeberechtige Elternteile den Familiennamen des Kindes gemeinsam (bei getrennter Namensführung Name der Mutter oder Name des Vaters). Dies erklären Sie einfach über das Formular „Vornamenserklärung“. Ein separater Termin ist deshalb nicht notwendig.

Vornamenserklärung
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Namenserteilung

Hier erteilt der sorgeberechtigte Elternteil (in der Regel die Mutter) dem Kind den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Elternteiles (in der Regel der Vater). Dieser muss in die Namenserteilung einwilligen. Hierfür ist ein Termin erforderlich.

Tipp: Sparen Sie sich die Kosten und zusätzliche Termine

Sie sind als Kindeseltern nicht verheiratet? Planen aber mit dem Kindesvater gemeinsam das Sorgerecht auszuüben?

Dann tun Sie dies vorgeburtlich beim Jugendamt. Zusätzliche Kosten für eine Namenserteilung entfallen.

Wo ist die Namenserteilung möglich?

  • Standesamt: Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team vom Standesamt. Die Namenserteilung kostet derzeit 22 Euro und kann auch auf dem Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden.
  • Notar: Vereidigter Notar Ihrer Wahl, bitte erfragen Sie die Höhe der Kosten bei Ihrem Notar.

Standesamt Saarbrücken

Rathausplatz 1
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-0 (Servicecenter)
Fax: +49 681 905-1894

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

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