Sie möchten mit Ihrem Partner oder Kind gemeinsam den Kirchenaustritt erklären?

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zum Kirchenaustritt

Austrittserklärung

Wenn Sie aus einer Kirche oder einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, müssen Sie den Austritt gegenüber dem Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde persönlich erklären.

Bitte bringen Sie zur persönlichen Vorsprache Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Um sicherzustellen, dass die Mitteilung über Ihren Kirchenaustritt bei der zuständigen Kirchengemeinde entsprechend verarbeitet werden kann, ist Ihr Taufort erforderlich.

Kirchenaustritt von Kindern

  • Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben die Eltern bzw. der sorgeberechtigte Elternteil die Austrittserklärung ab.
  • Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Austrittserklärung ihrer Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils ausdrücklich zustimmen.
  • Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Austrittserklärung ohne Zustimmung ihrer Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils abgeben.

Wirksamkeit

Der Kirchenaustritt ist kirchenrechtlich sofort und steuerrechtlich ab dem 1. des Folgemonats wirksam.
Über Ihren Kirchenaustritt geht eine Mitteilung an das Bürgeramt, welches das zuständige Finanzamt informiert.

Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Team vom Standesamt unter Tel. +49 681 905-0 oder 115 ohne Vorwahl gerne zur Verfügung. Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 32 Euro.

Weitere Informationen

Online-Terminbuchung - Kirchenaustritt

Sie möchten mit Ihrem Partner oder Kind gemeinsam den Kirchenaustritt erklären?

  • Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an standesamt@saarbruecken.de mit Angabe des gebuchten Termines und der Angaben (Name, Geburtsdatum, Taufort) der ebenfalls austretenden Person(en). Wichtig: Nur bei vorheriger Terminbuchung möglich. standesamt@saarbruecken.de steht nicht für Terminanfragen zur Verfügung.

Standesamt Saarbrücken

Rathausplatz 1
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-0 (Servicecenter)
Fax: +49 681 905-1894

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Terminvereinbarung erforderlich

Nehmen Sie bequem über unser Online-Formular Kontakt zu Ihrem Anliegen/Terminanfrage mit uns auf. Alternativ versuchen unsere Kollegen aus dem Servicecenter Sie bestmöglich zu beraten oder richten einen Rückrufwunsch ein.

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