
Brunnen am St. Johanner Markt - LHS
Straßenmusiker beim Konzert - FM2_Fotolia.com
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Straßenmusik und Straßenkünstler sind lebendige Elemente für die Saarbrücker Innenstadt und die Fußgängerzone. Um jedoch Belästigungen der Anliegerinnen und Anlieger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäfte, Büros und Gastronomiebetriebe einzuschränken, sind klare Regelungen für das Musizieren erforderlich.
Straßenmusiker benötigen für ihren Auftritt eine gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis. Die nachfolgenden Regelungen hierzu finden Sie auch in der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt.
Bei einer Online-Beantragung informiert das Kulturamt per E-Mail, ob eine Erlaubnis für den gewünschten Spieltag möglich ist. Die Erlaubnis holen Sie persönlich in der Kulturinfo ab.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Online-Beantragung die Erlaubnis für die Straßenmusik am geplanten Spieltag bis spätestens 10 Uhr an der Kulturinfo, Sankt Johanner Markt 24 in 66111 Saarbrücken abgeholt werden muss. Ansonsten wird die Spielerlaubnis anderwärtig vergeben.