Bebauungsplan "Zwischen Quellenstraße und Im Helmerswald"
Stadtübersicht - LHS
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten
Der Bebauungsplanvorentwurf wird vom 15. Juli 2024 bis 16. August 2024 während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 924 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.
Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans werden die erarbeiteten Gutachten ausgelegt.
Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen können zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Tel. (0681) 905- 4028 oder bauleitplanung@saarbruecken.de.
Ziel der Planung
Geltungsbereich - LHS
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Die Universität des Saarlandes plant auf dem ehemaligen Gelände der Implenia eine Kombination aus Büro- und Wohnnutzung sowie einem Bereich für Forschung bzw. nicht störender Produktion.
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt an dieser Stelle ein Gewerbegebiet fest. Wohnnutzung ist in dem Gewerbegebiet nicht zulässig. Das Vorhaben kann somit nach dem geltenden Planungsrecht nicht realisiert werden. Da das Projekt von der Stadt ausdrücklich unterstützt wird, ist die Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahren vorgesehen.
Da das ganze Gebiet grundsätzlich eher durch eine gemischte Nutzung geprägt ist, wird eine Gebietsumwandlung von Gewerbegebiet in Mischgebiet oder in Urbanes Gebiet beabsichtigt. Um dies planungsrechtlich realisieren zu können, muss jedoch auch das östlich des Eschberger Wegs gelegene „Industriegebiet“ in ein Gewerbegebiet geändert werden.
Lage des Plangebietes
Luftaufnahme - LHS
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Geltungsbereich
Der in dieser Veröffentlichung dargestellte Geltungsbereich entspricht dem Geltungsbereich der beim Aufstellungsbeschluss am 27. September 2022 beschlossen wurde. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass es für die Fläche östlich der Quellenstraße keinen planungsrechtlichen Steuerungsbedarf gibt. Der Geltungsbereich der in den veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen dargestellt wird weicht deshalb von dem Geltungsbereich dieser Veröffentlichung ab. Die Änderung des Geltungsbereichs soll zusammen mit der Offenlage des Bebauungsplans beschlossen werden.