Bebauungsplan "Erweiterungsneubau und Vorplätze MKK"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 131.14.00 "Erweiterungsneubau und Vorplätze MKK", mit einer Anpassung des Geltungsbereichs gegenüber dem Aufstellungsbeschluss sowie Änderung der Verfahrensart, mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

1

Stadtübersicht - LHS

Stadtübersicht - LHS

Stadtübersicht - LHS

Verfahren nach § 13a BauGB

Im Zuge der Offenlage soll das Verfahren von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan in einen normalen Ange-botsbebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB abgeändert werden, da so mehr Flexibilität in der Planung sichergestellt ist, insb. für die Anlage der Grünflächen und einzelne Gebäudeteile.

Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgte in der Zeit

vom 21. Oktober 2024 bis einschließlich 22. November 2024.

Die Bebauungsplanunterlagen lagen während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich aus.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung waren weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, konnten beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.

Während der o.g. Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die untenstehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ziel der Planung

1

Geltungsbereich - LHS

Geltungsbereich - LHS

Geltungsbereich - LHS

Die vorrangigen Ziele lassen sich aus dem Modellvorhaben CongressCultureCity ableiten:

  • Erweiterungsbau der denkmalgeschützten Congresshalle zu einem Messe-, Kongress- und Kulturzentrum und somit Stärkung und Aufwertung des Messestandortes Saarbrücken durch eine attraktive Veranstaltungs- und Eventstätte
  • Steigerung der Funktions- und Nutzungsvielfalt sowie Schaffung einer Begegnungsstätte
  • Belebung der Innenstadt durch Aufwertung und Umgestaltung des öffentlichen Raumes zu einem attraktiven, städtebaulich und freiraumplanerisch ansprechenden Umfeld
  • Barrierefreie Umgestaltung der vorhandenen Treppenanlage zwischen Vorplatz und Hafeninselpark

Lage des Plangebietes

1

Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Johann und hat eine Größe von circa 1,7 Hektar. Es wird begrenzt

  • im Norden       durch die Hafenstraße
  • im Osten         durch die Faktoreistraße
  • im Süden        durch das Gebäude der Congresshalle
  • im Westen      durch die Fritz-Dobisch-Straße und das Parkhaus der Congresshalle

Der Geltungsbereich soll im Zuge der Offenlage angepasst werden indem die Verkehrsflächen der Hafenstraße und Fritz-Dobisch-Straße aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden. Die dort bestehenden Baumpflanzungen sind Teil einer Ausgleichsmaßnahme vom Bebauungsplan Nr. 123.05.01 „Änderung Hafeninsel Ost“ und sollen nicht tangiert werden.

Downloads

Bebauungsplan
Download

application/pdf - ca. 498,47 KB

Bebauungsplan_A4
Download

application/pdf - ca. 694,48 KB

Begründung
Download

application/pdf - ca. 573,19 KB

Artenschutz
Download

application/pdf - ca. 2,59 MB

Biotoptypen
Download

application/pdf - ca. 5,83 MB

Abwägung_VIS_FB
Download

application/pdf - ca. 227,51 KB

Abwägung_TÖB_FB
Download

application/pdf - ca. 479,39 KB