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Meldeangelegenheit | notwendige Unterlagen | Gebühr |
Anmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung |
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keine |
Abmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung |
Eine Abmeldung ist nur erforderlich
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keine |
Ummeldung innerhalb der Stadt Saarbrücken |
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keine |
Hinweis: Eine Anmeldung/Ummeldung kann erst ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem die neue Wohnung bezogen wird.
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Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug in eine neue Wohnung mit der vorgeschriebenen Wohnungsgeberbestätigung zu bestätigen. Wir bitten davon abzusehen, die Bestätigung vorab an das Bürgeramt zu senden.
Hinweis: Die Vorlage des Mietvertrages genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Der Wohnungsgeber kann die Bestätigung hier online hochladen.
Die Frist für eine An-, Um- oder Abmeldung beträgt 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung. Sollte nach Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Inland bezogen werden, so hat die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug zu erfolgen. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und nicht im Inland gemeldet sind (beispielsweise Touristen oder Geschäftsreisende), entsteht die Meldepflicht erst nach 3 Monaten.
Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Bürgeramt vornehmen. Denken Sie bitte auch daran Ihre Fahrzeuge umzumelden (näheres s. Kfz und Kennzeichen).
Die Meldebehörde richtet für Personen einen bedingten Sperrvermerk ein, die nach Kenntnis der Meldebehörde wohnhaft gemeldet sind in
Betroffene Einrichtungen können jederzeit einen Hinweis zur bedingten Sperre an die Meldebörde geben.
In diesen Fällen darf eine Melderegisterauskunft nur erteilt werden, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person ist vor Erteilung einer Melderegisterauskunft zu hören.
Bestehende Auskunftssperren werden unverändert übernommen.
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Jeder kann über eine andere Person, sofern er diese eindeutig benennen kann, Auskunft über Name, Vorname und derzeitige Anschrift erhalten (Melderegisterauskunft). Dies galt bereits bisher und ändert sich mit dem Bundesmeldegesetz nicht.
Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden, es sei denn Sie wünschen dies und geben dafür Ihre Zustimmung gegenüber der Meldebehörde oder einer anfragenden Firma.
Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende zukünftig den Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft nur für diesen Zweck nutzen. Insgesamt wurde damit der Schutz der persönlichen Daten gestärkt.
Unter der Internetadresse www.meldeportal-saar.de erhalten Sie die einfachen Melderegisterauskünfte (keine Meldebescheinigungen). Dort können Sie übrigens auch direkt auf die Daten der übrigen Kommunen des Saarlandes zugreifen.
Dort finden Sie auch Hinweise zu der Anwendung.
Die Gebühr für die elektronische Meldeauskunft beträgt 7 Euro.
Denken Sie beim Umzug an die Änderung Ihrer Kfz-Papiere. Hier finden Sie weitere Informationen.
Infos zur Landeshauptstadt, Gutscheine und Freikarten: unsere Begrüßung für Neubürger
NeubürgermappeInfos, Öffnungszeiten und Adressen der vier Saarbrücker Bürgerämter City, Dudweiler, Halberg und West
BürgerämterAlle Infos zur An-, Ab- und Ummeldung gibt es auch telefonisch unter der 115 oder +49 681 9050
Behördenrufnummer