Einbürgerung
Wie werde ich Deutsche/r?
Foto: Fotolia
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Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Dazu ist ein Antrag nötig.
Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen (in der Regel die Eltern).
Das Gesetz schreibt nicht vor, wie der Antrag aussehen muss. Die zuständigen Einbürgerungsbehörden halten aber Antragsformulare bereit. Es empfiehlt sich, diese zu benutzen. Sie erleichtern der Behörde eine schnelle Entscheidung.
Vor der Abgabe des Antrags sollte ein Beratungsgespräch in der Behörde geführt werden. Das spart Zeit und Rückfragen.
Antragstellung im Bürgeramt City
Für Einwohnerinnern und Einwohner der Landeshauptstadt Saarbrücken nimmt das Bürgeramt City in der Gerberstraße die Einbürgerungsanträge entgegen und berät die Antragsteller.
Ihre Ansprechpartner beim Bürgeramt City
Aline Leist
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1945
E-Mail:
aline.leist@saarbruecken.de
Dickson Obeng
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1726
E-Mail:
dickson.obeng@saarbruecken.de
Broschüre der Landeshauptstadt Saarbrücken zur Einbürgerung
Hier finden Sie eine Broschüre der Landeshauptstadt Saarbrücken zum Einbürgerungsverfahren:
Weitere Informationen zur Einbürgerung
Die Bundesregierung informiert auf der folgenden Seite umfassend über verschiedene Themen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit: