Aufhebung des noch rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 213.04.00 „Parallelstraße zur Rosenstraße„
Samstag, 29. November 2025
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.04.2025 die die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des noch rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 213.04.00 „Parallelstraße zur Rosenstraße„ beschlossen.
Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird sie über die allgemeinen Ziele der Planung unterrichtet und erhält Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.