Donnerstag, 26. Februar 2026

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG

Für: Yanko GITSOV
zuletzt wohnhaft: Pfaffenkopfstraße 39, 66115 Saarbrücken
Aktenzeichen: 32.2 Br
Antragsablehnung vom 08.01.2026

1. Begründung: 

Eine Zustellung an die Meldeadresse von Herrn Gitsov nicht möglich. Laut Melderegister ist Herr Gitsov zwischenzeitlich unbekannt verzogen. Es bestehen keine weiteren Anhaltspunkte für den derzeitigen Aufenthaltsort.

2. Benachrichtigung

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 08.01.2026 den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte vom 19.02.2024 abgelehnt. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. 
Der Ablehnungsbescheid kann in Zimmer 327 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden. 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag 

Christian Schwarz
Verwaltungsoberrat 
Amtsleiter