Öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
für Frau Anna Rosa Kempf, zuletzt wohnhaft Unterer Markt 3, 66538 Neunkirchen
Kassenzeichen 411001639798
Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 und 2026 vom 07.01.2026 und 08.01.2026
1. Begründung:
Die Zustellung des Grundsteuerbescheides an Frau Kempf ist nicht möglich. Die Zustellung an die zuletzt bekannte Adresse blieb erfolglos. Mittlerweile ist Frau Kempf unbekannt verzogen.
2. Benachrichtigung
Das Stadtsteueramt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 07.01.2026 und 08.01.2026 einen Grundsteuerbescheid für das o.g. Kassenzeichen für den Erhebungszeitraum 2025 und 2026 erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt der Grundsteuerbescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Grundsteuerbescheid zu dem Kassenzeichen 411001639798 kann in Zimmer 609 des Verwaltungsgebäudes Haus Berlin (Kohlwaagstraße 4), 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Wolff
Amtsleiter