Bebauungsplan "Vorstadtstraße zwischen Trillerweg und Hintergassentreppe"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 111.03.05 "Vor-stadtstraße zwischen Trillerweg und Hintergassentreppe" im Stadtteil Alt-Saarbrücken mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

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Stadtübersicht - LHS

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Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025.

Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 826 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ziel der Planung

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Geltungsbereich - LHS

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Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende wesentliche Ziele verfolgt:

  • Anpassung der Festsetzungen an den heutigen Bestand und die heutigen Anforderungen im Plangebiet;
  • Stärkung und Weiterentwicklung des Plangebietes als innenstadtnahes Wohnquartier,
  • Erhalt der charakteristischen Nutzungsmischung aus Wohnen und damit verträglichem Gewerbe (im Bereich der Erdgeschosszone) zur Vorstadtstraße
  • Ausschluss von Nutzungen, die den genannten städtebaulichen Entwicklungszielen entgegenstehen, insb. Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vergnügungsstätten, wie z.B. Spielhallen und Wettbüros, dadurch Vermeidung von Nutzungskonflikten mit der störungssensiblen, das Gebiet prägenden Wohnnutzung.

Lage des Plangebietes

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Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

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Das circa1,3 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtteil Alt-Saarbücken zwischen der Vorstadtstraße und dem Trillerweg.

Die Lage des Plangebiets ergibt sich aus dem Übersichtsplan.

Unterlagen zur Frühzeitigen Beteiligung

Planzeichnung A4
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application/pdf - ca. 4,81 MB

Planzeichnung
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application/pdf - ca. 6,02 MB

Begründung
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application/pdf - ca. 7,82 MB

Fachbeitrag Artenschutz
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application/pdf - ca. 3,2 MB

Schallt. Gutachten
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application/pdf - ca. 2,79 MB

Synopse TÖB
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application/pdf - ca. 623,89 KB

Synopse VIS
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application/pdf - ca. 310,66 KB