Malstatt: Bebauungsplan 126.02.04 „Seniorenheim Trifelsstraße“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Nr. 126.02.04 „Seniorenheim Trifelsstraße“ im Stadtteil Malstatt mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich auszulegen.
Verfahren nach § 13a BauGB
Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.
BBP_126.02.04_Kernstadt - LHS
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Erneute Beteiligung (2. Offenlage)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026.
Anregungen, die in der Offenlage vorgebracht wurden, haben dazu geführt, dass einzelne Festsetzungen des Bebauungsplans noch einmal überarbeitet wurden. Die Änderungen betreffen insbesondere die Festsetzungen zum Artenschutz, zur Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen und die Abwasserbeseitigung.
Es soll deshalb eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans sowie eine Beteiligung der verwaltungsinternen Stellen sowie Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 923, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.
Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.
Ziel der Planung
BBP_126.02.04_GB - LHS
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Die AWO Saarland betreibt seit langer Zeit ein Seniorenheim in der Trifelsstraße in Saarbrücken, Oberes Malstatt. Dieser Standort (Johanna – Kirchner – Haus) ist der zweit älteste, der von historischer Bedeutung für den Verband ist und nicht aufgegeben werden soll. Durch die neuen Anforderungen ist ein erheblicher
Umbau- und Erweiterungsbedarf bei den am Standort vorhandenen Gebäuden entstanden. Die Flurstücke auf denen die beiden Haupthäuser des Seniorenheims Johanna-Kirchner-Haus sowie ein
Dialysezentrum und eine Kita errichtet wurden befinden sich im Geltungsbereich des seit 1966 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 126.02.00 „Jenneweg – Im Knappenroth“. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes fanden hier größtenteils keine Anwendung.
Um eine planungsrechtlich geordnete Situation herzustellen, die sowohl den Bestand als auch die notwendige Erweiterung darstellt, hat die AWO Saarland die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens bei der Landeshauptstadt Saarbrücken beantragt.
Lage des Plangebietes
BBP_126.02.04_LuBi - LHS
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Das Plangebiet hat eine Größe von circa 1,74 Hektar und liegt im Stadtteil Malstatt, Trifelsstraße Ecke Eifelstraße.
- Im Norden: durch die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 29, Flurstücksnummer 54/3 und 60/22,
- im Osten: durch die östliche Grenze des Grundstücks Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 29 Flurstücksnummer 60/22,
- im Süden: durch die nördliche Grenze des Grundstücks Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 12, Flurstücksnummer 1/71 und 1/4 sowie die südliche Grenze des Grundstücks Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 29, Flurstücksnummer 54/11
- im Westen: durch die westliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 29, Flurstücke 60/31, 60/32, 60/33, 54/3, 54/11 und 54/10.