Alt-Saarbrücken: Bebauungsplan "Zwischen Gutenbergstraße, Eisenbahnstraße, Hohenzollernstraße und Neumarkt“
Der Oberbürgermeister hat per Eilentscheidung vom 31. März 2020 den Bebauungsplan Nr. 111.02.05 “Zwischen Gutenbergstraße, Eisenbahnstraße, Hohenzollernstraße und Neumarkt“ im Stadtteil Alt-Saarbrücken im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Satzung beschlossen und zuvor über die im Verfahren eingegangenen Anregungen entschieden. Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB ist eine Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.
Ziele des Bebauungsplans
111.02.05_Geltungsbereich - LHS
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Im Rahmen des Projektes „Sanierung der Wilhelm-Heinrich-Brücke und Umbau der angrenzenden Knotenpunkte“ wurde im Laufe des Jahres 2018 der Bereich des Neumarkts vor der Sparkasse Saarbrücken und dem HDI-Gebäude umgebaut. Um die planungsrechtliche und förderrechtliche Grundlage für den Umbau der Verkehrsfläche zu schaffen, soll der Bebauungsplan geändert werden. Im Bereich des Parkplatzes am Neumarkt soll die Festsetzung von Kerngebiet in öffentliche Verkehrsfläche geändert werden.
Lage des Plangebietes
111.02.05_Luftaufnahme - LHS
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Der Geltungsbereich, der eine Fläche von rund 1,1 ha umfasst, wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch die Achse der Gutenbergstraße
- im Osten: durch die Achse der Saaruferstraße
- im Süden: durch die Achse der Hohenzollernstraße
- im Westen: durch die Achse der Eisenbahnstraße
Weitere Informationen und Kontakt
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bauleitplanung@saarbruecken.de
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