Neubau Fechinger Talbrücke
Da das Vorhaben für viele Bürgerinnen und Bürger in Saarbrücken von Bedeutung ist, verweist die Landeshauptstadt auf die folgenden Informationen zum Planfeststellungsverfahren sowie auf die dort bereitgestellten Planunterlagen und Beteiligungsmöglichkeiten.
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ersatzneubau der Fechinger Talbrücke und führt hierzu das Planfeststellungsverfahren durch.
Fechinger Talbrücke - LHS
Fechinger Talbrücke - LHS
Fechinger Talbrücke - LHS
Planfeststellungsverfahren "BAB 6 Großprojekt Fechingen"
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, plant den Ersatzneubau der Fechinger Talbrücke.
Die neue Brücke wird aus zwei Teilbauwerken bestehen und ersetzt die alte, einteilige, denkmalgeschützte Brücke.
Zunächst wird ein Teilbauwerk (Fahrtrichtung Saarbrücken/Frankreich) neben der vorhandenen Brücke errichtet und der gesamte Verkehr in beide Fahrtrichtungen über dieses neue Teilbauwerk geleitet. Danach werden der Abriss des Bestandsbauwerks und die Erstellung des zweiten Teilbauwerks (Fahrtrichtung Mannheim) erfolgen.
Weitere wesentliche Bestandteile des Vorhabens sind der Ersatzneubau der parallel unter der Fechinger Talbrücke verlaufenden Zubringerbrücke, der Neubau der Anschlussstelle Saarbrücken-Fechingen und die damit verbundene Anpassung der L 107.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Gemeinde Nohfelden beansprucht. Dies betrifft Grundstücke in den Gemarkungen Bischmisheim, Fechingen und Güdingen, Flächen im Bereich des Flughafens Ensheim (Ökokontomaßnahmen) sowie Flächen in der Gemarkung Nohfelden (Erstaufforstung).
Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt ab dem 2. September 2026 ausschließlich im Internet über das Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes:
Die Bekanntmachung mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie weiteren Informationen darüber, wie Einwendungen erhoben werden können, wird ebenfalls auf der oben genannten Internetseite veröffentlicht.
Wenn Sie Einwendungen gegen das Vorhaben vorbringen möchten, ist dies ausschließlich über das Antrags- und Beteiligungsportal nach vorheriger Anmeldung mit Ihrer BundID möglich.