Medizinische Hilfe

Wichtige Informationen zur Krankenversichterung und zu Arztbesuchen. 

Ärztliche Beratung - AdobeStock/wavebreak3

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Die medizinische Versorgung von Vertriebenen aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das Sozialamt des Regionalverbandes stellt dazu Behandlungsscheine aus, mit denen die Betroffenen einen Arzt aufsuchen können. 

Gesundheitsamt

Stengelstr. 10-12
66117 Saarbrücken

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Wer eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt, wechselt in die gesetzliche Pflichtversicherung und hat dann Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.  

Wo gibt es medizinische Versorgung im Notfall?

In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Notwendig ist ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung. So lange kein Behandlungsschein vorliegt, können die Praxen – sollte Medikamente benötigt werden – zunächst nur ein Privatrezept ausstellen.  

Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen 

Die Kriegsvertriebenen haben Anspruch auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen.  

Akute Erkrankungen und Schmerzen

Das Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. Auch die Versorgung von Schwangeren ist darüber abgedeckt. Beim Arzt bekommt man die Verschreibung (Rezept), das in jeder Apotheke eingelöst werden kann. 

Psychosoziale Unterstützungsangebote

In medizinisch notwendigen Einzelfällen kann eine Psychotherapie nach dem AsylbLG erbracht werden. Hier greift eine Sonderregelung. Die Beratung erfolgt beim niedergelassenen Arzt.  

Der Landesverband Saarland des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) unterhält in der Landesaufnahmestelle Lebach und in Saarbrücken-Burbach ein psychosoziales Zentrum (PSZ). Flüchtlinge erhalten im dort eine umfassende psychologische Betreuung und psychotherapeutische Behandlung. Im PSZ sind Psychologen und Therapeuten, Sozialarbeiter und Kulturmittler beschäftigt.  

Kontakt

Deutsches Rotes Kreuz LV Saarland

Psychosoziales Beratungszentrum
Hochstraße 110
66115 Saarbrücken

Telefon: +49 681 9764269
Fax: +49 681 9764290

E-Mail: bauerl@lv-saarland.drk.de
Website: http://www.lv-saarland.drk.de/Migration_Integration

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Der Verein Beratung interkulturell berät und vermittelt Kontakte - zum Beispiel zu Psychotherapeutinnen und Pychotherapeuten. Der Verein arbeitet mit Sprachmittlerinnen in vielen Sprachen. 

Adresse und Kontakt

Beratung Interkulturell von Frauen für Frauen (BIFF)

Rosenstraße 31
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 373535

E-Mail: interkult@freenet.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
8 - 14.30 Uhr

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Impfpflicht gegen Masern

In Deutschland gilt für die Aufnahme von Kindern in den Kindertagesstätten eine Impfpflicht gegen Masern. Die Impfungen führen Kinderärzte und Kinderärztinnen und Arztpraxen durch.