Bebauungspläne mit Rechtskraft

Alt-Saarbrücken: HTW-Erweiterung/Werderstraße

Dienstag, 16. Dezember 2025

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2022 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplane Nr. 113.02.47 "HTW-Erweiterung / Werderstraße" im Stadtteil Alt-Saarbrücken als Satzung beschlossen.

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Alt-Saarbrücken: Bebauungsplan Metzer Straße zwischen An der Neuen Bremm und Am Hauptfriedhof

Dienstag, 16. Dezember 2025

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. Februar 2022 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan Nr. 115.08.01 „Metzer Straße zwischen An der Neuen Bremm und Am Hauptfriedhof" im Stadtteil Alt-Saarbrücken als Satzung beschlossen.

Umbenennung des Bebauungsplanes

Der Bezirksrat Mitte hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 die Umbenennung der Dr.-Vogeler-Straße in Straße „Am Hauptfriedhof“ beschlossen.

Analog hat der Stadtrat am 8. Februar 2022 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr.115.08.01 in "Metzer Straße zwischen An der Neuen Bremm und Am Hauptfriedhof“ umzubenennen.

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Alt-Saarbrücken: Bebauungsplan "Gewerbegebiet Am Schanzenberg"

Dienstag, 16. Dezember 2025

Der Oberbürgermeister hat per Eilentscheidung vom 30. März 2020 den Bebauungsplan Nr. 113.05.00 „Gewerbegebiet Am Schanzenberg“  im Stadtteil Alt- Saarbrücken im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Satzung  beschlossen und zuvor über die im Verfahren eingegangenen Anregungen entschieden. Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB ist eine Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.

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Alt-Saarbrücken: Bebauungsplan "Zwischen Gutenbergstraße, Eisenbahnstraße, Hohenzollernstraße und Neumarkt“

Dienstag, 16. Dezember 2025

Der Oberbürgermeister hat per Eilentscheidung vom  31. März 2020 den Bebauungsplan Nr. 111.02.05  “Zwischen Gutenbergstraße, Eisenbahnstraße, Hohenzollernstraße und Neumarkt“ im Stadtteil Alt-Saarbrücken im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Satzung  beschlossen und zuvor über die im Verfahren eingegangenen Anregungen entschieden. Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB ist eine Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.

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Dudweiler: Bebauungsplan "Rathausblock Dudweiler“

Dienstag, 16. Dezember 2025

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan Nr. 312.11.00 „Rathausblock“ im Stadtteil Dudweiler als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 20. November 2021 im Saarbrücker Wochenspiegel veröffentlicht worden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

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