Dudweiler: Bebauungsplan "Rathausblock Dudweiler“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan Nr. 312.11.00 „Rathausblock“ im Stadtteil Dudweiler als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 20. November 2021 im Saarbrücker Wochenspiegel veröffentlicht worden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Ziele der Planung
Bebauungsplan Nr. 312.11.00 „Rathausblock“ im Stadtteil Dudweiler - LHS
Bebauungsplan Nr. 312.11.00 „Rathausblock“ im Stadtteil Dudweiler - LHS
Bebauungsplan Nr. 312.11.00 „Rathausblock“ im Stadtteil Dudweiler - LHS
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs schaffen. In den Obergeschossen über dem geplanten Einkaufsmarkt soll Wohnen und Dienstleistungen ermöglicht werden. Im Zuge der Umsetzung des Projektes soll das denkmalgeschützte Gebäude „Nassauer Hof“ in der Saarbrücker Str. 267 in die Planung integriert werden. Durch die Planung neuer Fußwegeverbindungen soll der Markt von der Saarbrücker Straße, der Rathausstraße und der Sulzbachtalstraße aus erreichbar sein.
Lage des Plangebietes
BBP_312.11.00_LuBi - LHS
BBP_312.11.00_LuBi - LHS
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Der Geltungsbereich, der eine Fläche von rund 0,8 Hektar umfasst, wird wie folgt begrenzt:
- Im Nordwesten durch die Sulzbachtalstraße,
- im Nordosten durch die Rathausstraße,
- im Südosten durch die Saarbrücker Straße,
- im Süden durch die südliche Begrenzung des Grundstücks Saarbrücker Straße Nr. 267.
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