St. Johann: Bebauungsplan "Halberger Tor - Zwischen Mainzer Straße und Lyonerring""
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 4. November 2025 die Einleitung der Aufhebung für den Bebauungsplan Nr. 135.06.02 "Halberger Tor - Zwischen Mainzer Straße und Lyonerring" im Stadtteil St. Johann beschlossen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Stadtübersicht - LHS
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Wahl des Verfahrens
Gemäß § 12 Abs. 6 BauGB wird für die Aufhebung des Bebauungsplanes das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.
Für die Aufhebung gelten die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung (§ 1 Abs. 8 BauGB).
Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025.
Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de) elektronisch abrufbar.
Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.
Geltungsbereich - LHS
Geltungsbereich - LHS
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ZIEL DER AUFHEBUNG
Im Jahr 2002 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 135.06.02 „Halberger Tor –Zwischen Mainzer Straße und Lyonerring“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 135.06.00 „Gewerbegebiet Ostspange“ und hat nach Erlangung der Rechtskraft diesen im betroffenen Teilbereich ersetzt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sollte der Umsetzung eines konkreten Vorhabens dienen und ist daher in seinen Festsetzungen sehr konkret auf die damaligen Planungen für ein Einkaufszentrum zugeschnitten. Die Planung wurde bis heute nicht umgesetzt, ein solches Vorhaben ist auch nicht mehr Gegenstand der städtebaulichen Zielvorstellungen für das Gebiet und der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist somit nicht mehr realisierbar.
Mit der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135.06.02 „Halberger Tor – Zwischen Mainzer Straße und Lyonerring“ wird das Ziel verfolgt, die ursprüngliche Rechtssituation wiederherzustellen. Durch die Aufhebung des genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans erlangt somit der seit dem Jahr 1995 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 135.06.00 „Gewerbegebiet Ostspange“ im betroffenen Teilbereich erneut Gültigkeit.
Luftaufnahme - LHS
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LAGE DES PLANGEBIETS
Der Geltungsbereich des noch rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135.06.02 „Halberger Tor – Zwischen Mainzer Straße und Lyonerring“ weist eine Größe von ca. 1,6 Hektar auf und befindet sich im Stadtteil St. Johann.
Er liegt im Gewerbegebiet Ost, südlich der Mainzer Straße und nördlich des Lyonerrings. Das Plangebiet umfasst Grundstücke in der Gemarkung St. Johann, Flur 10.
Unterlagen zur Beteiligung
Weitere Informationen und Kontakt
Bauleitplanung
Stadtplanungsamt
E-Mail:
bauleitplanung@saarbruecken.de
Stadtplanungsamt
Bahnhofstraße 3166111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-4078
Fax:
+49 681 905-4155
E-Mail:
stadtplanungsamt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
9 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Freitag
9 bis 12 Uhr