Dienstag, 3. November 2026

Aufräumung der Reihengräber und Urnenreihengräber

Auf den städtischen Friedhöfen werden gemäß Abschnitt IV § 16 Abs. 2 und Abschnitt V § 25 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08.12.2020, gültig ab 01.04.2021 alle Reihengräber und Urnenreihengräber mit Belegungszeitraum bis zum 31.12.2006 zur Aufräumung zum 02.01.2027 aufgerufen. 

Die einzelnen betroffenen Grabstätten werden an den jeweiligen Grabfeldern/Schaukästen ausgehängt. 

Angehörige der Verstorbenen können, sofern das Eigentumsrecht nachgewiesen wird, Grabsteine auf Antrag entfernen. Die bis zum 02.01.2027 nicht entfernten Grabmale entfallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Landeshauptstadt Saarbrücken
Amt für Stadtgrün und Friedhöfe
Dudweilerstraße 26-30
66111 Saarbrücken
Telefon +49 681 905-1383
Telefax +49 681 905-1760
stadtgruen_und_friedhoefe@saarbruecken.de
www.saarbruecker-friedhoefe.de