Dienstag, 3. November 2026

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG gemäß §10 VWZG

Für: Paul Brinkmann, geb. am 05.08.1988
Wohnsitz: unbekannt

Aktenzeichen: 32.2 Br
Gewerbeuntersagungsbescheid vom 07.10.2026

1. Begründung:  

Zu Herrn Brinkman liegt keine aktuelle Anschrift vor. Ebenso blieben Zustellversuche an seine gewerbliche Adresse in Saarbrücken erfolglos. Weitere Adressen sind nicht bekannt. Laut Melderegister der letzten bekannten Wohnsitzgemeinde des Herrn Brinkmann ist dieser unbekannt verzogen.

2. Benachrichtigung

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 07.10.2026 eine Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO erlassen. Der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt die Verfügung als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. 
Die Verfügung zur Gewerbeuntersagung nach §35 GewO kann in Zimmer 327 des Verwaltungsgebäudes „Ordnungsamt“ (Großherzog-Friedrich-Straße 111), 66121 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden. 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag 

Holz
Stadtamtfrau
Stv. Amtsleiterin