St. Johann: Bebauungsplan "Südlich Mecklenburgring 74 & 76"
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2025 über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entschieden und den Bebauungsplan Nr. 141.01.35 „Südlich Mecklenburgring 74 & 76" im Stadtteil St. Johann als Satzung beschlossen.
Stadtübersicht - LHS
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Ziel der Planung
Geltungsbereich - LHS
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Südlich des Mecklenburgrings 74 und 76 liegt eine Parkplatzfläche im Eigentum der Gesellschaft für Kommunalanlagen und Beratung Saarbrücken mbH (Gemarkung St. Johann, Flur 47, Flurstück 100/2). Diese ist im bestehenden Bebauungsplan als solche festgesetzt.
Allerdings besteht für diese Parkplatzfläche mittlerweile kein Bedarf mehr, da diese zum einen kaum genutzt wird und zum anderen auch keine Stellplatznachweise der umliegenden Bebauung auf der Fläche geführt werden.
Durch eine Aufgabe der Parkplatzfunktion besteht das Potenzial einer städtebaulichen Nachverdichtung in Form von weiterer Wohnbebauung. Hier liegen bereits erste grobe Konzepte von KBS für sozialen Wohnungsbau vor (rund 25 Wohneinheiten). Als möglicher Träger könnte beispielsweise die Saarbrücker gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH fungieren. Für den Fall, dass primär kein sozialer Wohnraum entstehen soll, greift das Baulandmodell, nach dem ein potenzieller Vorhabenträger 20% sozialen und 10% preisgünstigen Wohnraum herzustellen hat.
Für die planungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorhabens ist die Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich.
Lage des Plangebietes
Luftaufnahme - LHS
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Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Johann und hat eine Größe von ca. 0,3 Hektar. Es wird begrenzt
- im Norden durch Gemarkung St. Johann, Flur 47, Flurstück 100/1 (Mecklenburgring 74 + 76)
- im Osten durch Gemarkung St. Johann, Flur 47, Flurstück 96/7 (Mecklenburgring 80, 82, 84)
- im Süden durch Gemarkung St. Johann, Flur 47, Flurstück 96/7
- im Westen durch Gemarkung St. Johann, Flur 47, Flurstück 99/1 (Mecklenburgring 72)
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