Brebach: Bebauungsplan "Zwischen Scheidter Straße und An der Hennau"
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 452.11.00 "Zwischen Scheidter Straße und An der Hennau" mit Begründung und Umweltbericht sowie den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Stadtübersicht - LHS
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Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgte in der Zeit
vom 16. Juni 205 bis einschließlich 18. Juli 2025.
Die Bebauungsplanunterlagen wurden während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung waren weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de) elektronisch abrufbar.
Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wurde der Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung ausgelegt. Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden.
Umweltbezogene Informationen
Zu nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen sind umweltbezogene Informationen verfügbar insbesondere im Begründungsentwurf, im Entwurf des Umweltberichtes, in Fachgutachten, Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
- Mensch und seine Gesundheit, insbesondere zu Auswirkungen durch Lärmbelastung, hierzu liegt eine schalltechnische Untersuchung vor.
- Tiere, insbesondere zu Vorkommen und Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten im Plangebiet sowie zu vorgesehenen Artenschutzmaßnahmen (insb. Vögel, Fledermäuse, Höhlenbäume, Reptilien), hierzu liegt ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung - saP) vor.
- Pflanzen und Biotope, insbesondere Bestandserfassung und naturschutzfachliche Bewertung der vorhandenen Biotopstrukturen, Informationen zu Vorbelastungen aufgrund der überwiegend anthropogen überprägten Flächen sowie zu erhaltenswerten Einzelbäumen und Gehölzstrukturen.
- Aussagen zu den Auswirkungen der Planung einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
- Geologie und Boden, insbesondere Informationen zu den im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen, Aussagen zu Bodenverunreinigungen und Altlastensituation, Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung und Überbauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
- Wasser, insbesondere Informationen zu Hydrogeologie und Grundwasser; Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
- Klima und Lufthygiene, insbesondere zu den klimaökologischen Auswirkungen der Planung
- Landschaft / Erholung, insbesondere zu Auswirkungen der Planung auf das Orts- und Landschaftsbild
- Kultur- und Sachgüter, insbesondere zu Sicherung der Versorgungsfläche der Stadtwerke
- Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern
Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.
Ziel der Planung
Geltungsbereich - LHS
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Das Plangebiet soll als Standort für Gewerbe entwickelt werden. Die in Anspruch genommenen Flächen des Bebauungsplans sind auszugleichen. Die Flächen sollen als Baumaterialstandort entwickelt werden.
Momentan befinden sich am Standort Parkplätze und Kleingartenanlagen/Grünflächen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Brebach und hat eine Größe von circa 3,5 Hektar.
Es wird begrenzt:
- im Norden durch die Bebauung entlang der Straße „Altes Werk“
- im Osten durch Kleingartenanlagen und ein Parkplatz/ eine Lagerfläche der Saint-Gobain PAM Deutschland GmbH
- im Süden durch Wohnbebauung der Scheidter Straße und das Elektrizitätswerk inklusive Trafogebäude
- im Westen durch die Scheidter Straße.
Weitere Informationen und Kontakt
Bauleitplanung
Stadtplanungsamt
E-Mail:
bauleitplanung@saarbruecken.de
Stadtplanungsamt
Bahnhofstraße 3166111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-4078
Fax:
+49 681 905-4155
E-Mail:
stadtplanungsamt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
9 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Freitag
9 bis 12 Uhr