Bekanntmachung über die beabsichtigte Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche Flur 1, Flurstück 156/5 in der Gemarkung Bübingen
Donnerstag, 21. August 2025
Die Landeshauptstadt Saarbrücken als Trägerin der Straßenbaulast beabsichtigt die in dem beigefügten Lageplan schwarz umrahmte Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche, Teilfläche der Straßenverkehrsfläche „Bahnhofstraße“ in Bübingen, dem motorisierten fließenden und ruhenden Verkehr zu entziehen und als Fußgängerbereich auszuweisen.
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