Dienstag, 11. August 2026

Saarbrücken-Gersweiler Beteiligungsbeschluss (Offenlage)

Bebauungsplanentwurf "Parallelstraße zur Rosenstraße", BBP Nr. 213.04.00

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.05.2026 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 213.04.00 "Parallelstraße zur Rosenstraße" mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Ziele der Planung

Mit der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 213.04.00 „Parallelstraße zur Rosenstraße“ wird das Ziel verfolgt, auf die zusätzliche Erschließungsstraße sowie die rückwärtige Bebauung zwischen der Rosenstraße und der Straße Am Aschbacher Hof zu verzichten. Stattdessen sollen die neuen Baugrundstücke ausschließlich über die Straße Am Aschbacher Hof erschlossen werden. 
Dieser Kurswechsel schafft für ZKE die rechtliche Grundlage, einen Mischwasserkanal in der Straße Am Aschbacherhof zu bauen, ohne Gefahr zu laufen, später eine zweite Erschließung bauen zu müssen.
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan sieht eine Erschließungsstraße zwischen der Rosenstraße und der Straße Am Aschbacher Hof mit beidseitig angrenzender Wohnbebauung (WR) vor. 
Im Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans entsteht Innenbereich, der zukünftig nach §34 BauGB beurteilt werden kann.
 

Bekanntmachungen_Detail

Übersichtsplan ohne Maßstab - LHS

Übersichtsplan ohne Maßstab - LHS

Übersichtsplan ohne Maßstab - LHS

Beteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage) erfolgt in der Zeit vom 24.08.2026 bis einschließlich 25.09.2026. Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: 
www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene 
Die Bebauungsplanunterlagen sind während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de) elektronisch abrufbar.

Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wird der Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung ausgelegt. Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden. 
Zu nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen sind umweltbezogene Informationen verfügbar insbesondere im Begründungsentwurf, im Entwurf des Umweltberichtes und in den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange: Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen und Biotope, Geologie und Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Landschaft / Erholung, Kultur- und Sachgüter.
Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die untenstehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Postanschrift:     Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten:    Mo.-Mi. 9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-18.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr
Telefon    0681-905-4071
E-Mail:    bauleitplanung@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 22.08.2026
Uwe Conradt, Oberbürgermeister