Bekanntmachung
des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für die Landeshauptstadt Saarbrücken
Gemäß § 196 des Baugesetzbuchs in der derzeit geltenden Fassung und § 14 der Gutachterausschussverordnung vom 21. August 1990 (Amtsblatt S. 957) in der derzeit geltenden Fassung sind in der Gemarkung St. Arnual die Bodenrichtwerte in zwei Bodenrichtwertzonen im Bereich zwischen Saargemünder Straße 239 und 245 durch den Gutachterausschuss zum Stichtag 01. Januar 2026 neu festgestellt worden.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuchs kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über Bodenrichtwerte verlangen.
Die Bodenrichtwertkarte kann in der Gerberstraße 29, Zimmer 411, oder im Internet online kostenlos eingesehen werden.
Saarbrücken, 23. Juli 2026
Der Vorsitzende
Scholl